Expertenbeirat überprüft Maßnahmen zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie
Expertenbeirat überprüft Maßnahmen zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie (Bundesgesundheitsministerium).
Krankenhäuser sollen durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie keine finanziellen Nachteile haben. Dafür sorgt der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Um zu sehen, wie die Maßnahmen wirken, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt einen Fachbeirat eingerichtet. Die Expertinnen und Experten
überprüfen – wie im Gesetz vorgesehen – bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unsere Krankenhäuser haben sich
vorbildlich auf die Corona-Epidemie vorbereitet. Und wir haben schnell
reagiert, um sie in dieser Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen. Ein
Expertenbeirat mit Vertretern der Krankenhausseite, der gesetzlichen und
privaten Krankenversicherungen und renommierten Wissenschaftlern soll nun
überprüfen, wie die getroffenen Maßnahmen wirken. Ich danke den
Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, uns in dieser Frage mit ihrer
Expertise zur Seite zu stehen.“
Als Beiratsmitglieder wurden berufen:
Dr. Andrea Grebe, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Thomas Lemke, Deutsche Krankenhausgesellschaft
Ingo Morell, Deutsche Krankenhausgesellschaft
Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, TU
Dresden
Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband
Prof. Dr. Christoph Straub, BARMER
Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg
Annabritta Biederbick, Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 21.04.2020