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Fach- und Rehabilitationskliniken müssen beim geplanten Insolvenzschutz für Kliniken mitberücksichtigt werden - Abgestuftes Versorgungssystem in der Geriatrie muss erhalten bleiben

Fach- und Rehabilitationskliniken müssen beim geplanten Insolvenzschutz für Kliniken mitberücksichtigt werden - Abgestuftes Versorgungssystem in der Geriatrie muss erhalten bleiben (Bundesverband Geriatrie).



Fach- und Rehabilitationskliniken müssen beim geplanten Insolvenzschutz für Kliniken mitberücksichtigt werden - Abgestuftes Versorgungssystem in der Geriatrie muss erhalten bleiben Für das gesamte Gesundheitswesen steht die akute Bewältigung der Corona-Krise im Mittelpunkt. Somit ist es richtig, dass alle Beteiligten der Akutversorgung
die maximale Unterstützung erhalten und die Kliniken Sicherheit bekommen, die
Krise auch finanziell bewältigen zu können.
Geriatriespezifische Fachabteilungen und Fachkrankenhäuser und insbesondere
geriatriespezifische Rehabilitationseinrichtungen sind ein wichtiger Teil im
Versorgungssystem und müssen daher mit unter den finanziellen Schutzschirm der
Bundesregierung genommen werden.
Um Platz für eventuelle Isolationsbereiche zu schaffen beziehungsweise die
verfügbaren Kräfte zu bündeln, werden aktuell im großen Umfang in
geriatriespezifischen Fachabteilungen der Krankenhäuser, in Fachkliniken und
geriatriespezifischen Rehabilitationseinrichtungen die Patientenzahlen
verringert, die Behandlungsplätze komplett freigehalten oder sogar
Einrichtungen geschlossen. Die Einrichtungen tun alles, um die Akutversorgung
optimal zu unterstützen beziehungsweise die entsprechenden Strukturen für
schwerere Fälle frei zu halten.
Wie vom Bundesminister Jens Spahn in Aussicht gestellt, muss den Kliniken in
dieser Situation ausreichender Schutz vor Insolvenz zur Seite gestellt werden.
Dieser muss auch Fachkliniken und besonders auch Rehabilitationseinrichtungen
umfassen, um insbesondere in der Geriatrie das gesamte abgestufte
Versorgungssystem zu sichern. Die Einrichtungen brauchen den vollen Rückhalt
von Politik und Kostenträgern, da bei ihnen durch den unmittelbaren Wegfall der
Belegung ein unmittelbares Insolvenzrisiko besteht.
Bundesverband Geriatrie e.V.
Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Kfm. Ansgar Veer
Geschäftsführer: RA Dirk van den Heuvel
Reinickendorfer Straße 61
13347 Berlin
Tel.: 030 / 339 88 76 – 10
Fax: 030 / 339 88 76 – 20
Pressekontakt
Daniela Goldscheck
- Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 339 88 76 – 27
E-Mail: daniela.goldscheck@bv-geriatrie.de
Internet: http://www.bv-geriatrie.de
Der Bundesverband Geriatrie ist ein Verband von Klinikträgern die rund 400
geriatrische Kliniken beziehungsweise Einrichtungen betreiben und über zirka
23.000 Betten/Rehaplätze verfügen. So sind unter anderem fast alle größeren
Klinikverbünde und -Konzerne mit ihren geriatrischen Einrichtungen Mitglieder
des Bundesverbandes. Geriatrie, oder auch Altersmedizin, befasst sich mit den
speziellen Erkrankungen oder Unfallfolgen älterer Menschen. Das Besondere an
dieser Patientengruppe ist, dass ältere Menschen zumeist mehrfach krank
(multimorbid) sind. Die geriatrischen Kliniken bieten, hierauf abgestimmt,
multidimensionale geriatrische Therapien. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz
verfolgt, der sich auf psychische, funktionelle, soziale und ökonomische
Belange erstreckt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der älteren Menschen zu
erhalten, beziehungsweise soweit wie möglich wiederherzustellen. Neben der
Interessenwahrnehmung als politischer Verband sieht der Bundesverband Geriatrie
e.V. seine besondere Aufgabe in der Sicherung und Weiterentwicklung der
Qualität der Versorgung. Dazu wurde frühzeitig ein Daten- und Vergleichssystem
mit Namen GEMIDAS aufgebaut und zu GEMIDAS Pro weiterentwickelt sowie die
Erfahrungen für die Entwicklung eines eigenen Qualitätssiegels Geriatrie,
welches von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vergeben wird, genutzt.
Finanziell trägt sich der Verband über die Beiträge seiner Mitglieder. Der
Bundesverband ist daher auch aus finanzieller Sicht eine unabhängige
Organisation.
Pressemitteilung vom 17. März 2020
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Quelle: Bundesverband Geriatrie, 17.03.2020

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