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Fachanhörung Krebsregisterdatengesetz: Krebsregister kann Versorgung erheblich verbessern

Fachanhörung Krebsregisterdatengesetz: Krebsregister kann Versorgung erheblich verbessern (VdEK).



Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt das von der Politik geplante Krebsregisterdatengesetz, mit dem ein zentrales Krebsregister für Deutschland eingeführt werden soll. Ein Krebsregister, in dem Daten aus den bestehenden Landeskrebsregistern zusammengeführt werden, eröffnet große Chancen für
die medizinische Forschung. Damit lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die die Versorgung der Betroffenen verbessern und womöglich viele Leben retten können“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek,
anlässlich der heutigen Fachanhörung des Gesetzes im
Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Der vdek fordert ein zentrales Krebsregister bereits seit vielen Jahren, das
jetzt geplante Register ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nach Ansicht
des vdek sollten aber auch Daten der gesetzlichen Krankenkassen in das Register
einfließen. So ließe sich unter anderem aufzeigen, ob die langjährige Einnahme
von Medikamenten Einfluss auf das Entstehen von Krebserkrankungen hat.

Mehrfachzahlungen sind unnötige Belastung der Solidargemeinschaft
Kritisch bewertete Elsner die Regelungen zur Vergütung der Landeskrebsregister.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass jedes Krebsregister die
Krebsregisterpauschale erhält, wenn es Daten über eine krebskranke Person
entgegennimmt. Derzeit erhält allein das Register die Vergütung, bei dem der
Patient erstmals gemeldet wurde. Eine derartige Mehrfachzahlung der Pauschale
bedeute eine unnötige Belastung der Solidargemeinschaft, so die
vdek-Vorstandsvorsitzende. Statt einer Mehrfachzahlung der Pauschale sollten
die klinischen Krebsregister dafür Sorge tragen, dass der digitale
Datenaustausch untereinander funktioniert. Damit könne der Abstimmungsaufwand
gering gehalten werden.

Quelle: VdEK, 13.01.2021

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