Finanzdruck steigt - RSA-Reform als Gesamtpaket verabschieden
Finanzdruck steigt - RSA-Reform als Gesamtpaket verabschieden (VdEK).
Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der vdek-Neujahrs-Pressekonferenz gefordert, die geplante Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, Morbi-RSA, zügig und als Gesamtpaket zu verabschieden. Die im gleichen Gesetzgebungsverfahren
vorgesehenen Kompetenzeinschränkungen der Selbstverwaltung müssten
zurückgenommen werden.
Markt- und Finanzsituation bei den Ersatzkassen
„Trotz schwieriger Wettbewerbssituation konnten sich die Ersatzkassen gut am
Markt behaupten und ihre Marktposition als stärkste Kassenart weiter ausbauen.
Insgesamt waren im Dezember 2019 28,1 Millionen Menschen bei den Ersatzkassen
versichert, ein Plus von rund 68.000 Versicherten“, erklärte Klemens. Von der
geplanten Reform des Finanzausgleichs Morbi-RSA (Verabschiedung voraussichtlich
im Februar 2020) versprechen sich die Ersatzkassen eine Verbesserung ihrer
Wettbewerbssituation. Denn allein aufgrund von Fehlstellungen im Morbi-RSA
fehlten den Ersatzkassen laut RSA-Schlussausgleich 2018 rund 1 Milliarde Euro
für die Versorgung ihrer Versicherten, aufsummiert auf zehn Jahre waren es rund
6,5 Milliarden Euro.
Gesetzliche Mindestreserve der Kassen absenken!
Allerdings werden die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von
Ersatzkassen, BKKen und IKKen noch 2020 weiterbestehen, da die Änderungen erst
2021 finanzwirksam würden. Für das Jahr 2020 forderte Klemens im Kontext der
Beratungen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) entlastende Maßnahmen
bei den Finanzen. „2020 wird ein schwieriges Jahr. Bereits 2019 muss die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) voraussichtlich ein Defizit von mehr als
eine Milliarde Euro verbuchen, und die Ausgaben steigen weiter rasant an. Für
2020 erwarten wir ein Plus von 5,2 Prozent pro Versicherten gegenüber dem
Vorjahr. Eine Absenkung der gesetzlichen Mindestreserve der Krankenkassen - wie
bei der Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds - von derzeit 25 auf 20 Prozent
einer Monatsausgabe würde den Krankenkassen mehr Spielräume bei der
Beitragssatzgestaltung geben.“
Keine Kompetenzeinschränkungen der Sozialen Selbstverwaltung im GKV-SV
Dringende Nachbesserungen beim GKV-FKG forderte Klemens auch in Bezug auf die
Ausgestaltung des geplanten Lenkungs- und Koordinierungsausschusses (LKA) als
neues Gremium beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Der LKA soll neben dem
hauptamtlichen Vorstand und dem Verwaltungsrat als weiteres Gremium etabliert
werden. Er soll bei versorgungsbezogenen Entscheidungen des Vorstands
zustimmen, etwa bei Verträgen, Richtlinien und Rahmenvorgaben. Außerdem soll
der LKA zu Themen Beschlüsse fassen dürfen, die in die Zuständigkeit des
Verwaltungsrates des GKV-SV fallen. „Dies ist ein gravierender Eingriff in die
Rechte der Sozialen Selbstverwaltung und würde zu erheblichen
Kompetenzeinschränkungen führen“, so Klemens.
Quelle: VdEK, 16.01.2020