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Finanzielle Hilfe für die in der Pandemie besonders geforderten Krankenhäuser

Finanzielle Hilfe für die in der Pandemie besonders geforderten Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Mit dem heute von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 3. Bevölkerungsschutzgesetz werden maßgebliche Entscheidungen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den nächsten Monaten der Pandemie getroffen. Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt, dass dabei die Empfehlungen des Beirats des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) in das Gesetz aufgenommen wurden.

Mit dem Gesetz werden die bereits zu Beginn der Pandemie angewandten
Freihaltepauschalen unter neuen Modalitäten wieder eingeführt. Sie werden nun
aber auf bestimmte Krankenhäuser konzentriert. Diese legen die Länder nach
vorgegebenen Kriterien fest. Damit zeigt der Gesetzgeber, dass er zielgerichtet
den Krankenhäusern helfen möchte, die aktuell besonders in der Versorgung von
COVID-19-Patienten benötigt werden.

Dazu sagt Prof. Dr. Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der
Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD): „Es ist gut, dass der Bund schnell
und entschlossen Entscheidungen trifft. Und es ist richtig, die
Freihaltepauschalen zielgerichtet auf die Krankenhäuser zu konzentrieren, die
sich aktuell in besonderer Weise in der COVID-19-Versorgung engagieren. Jetzt
müssen wir sehen, wie sich die Versorgungslage entwickelt und die Länder das
Stufenkonzept umsetzen.“ Die Regelungen zur Auszahlung der Freihaltepauschalen
sind komplex. Ob die gewünschte Wirkung damit erzielt wird, muss genau
beobachtet werden.

Auch das kommende Jahr wird von der Pandemie geprägt sein. Daher müssen in den
nächsten Wochen noch weitere Weichenstellungen zur finanziellen Absicherung der
Krankenhäuser für das Jahr 2021 getroffen werden.

„Die Krankenhausfinanzierung wird auch im kommenden Jahr noch von den
besonderen Rahmenbedingungen der Pandemie geprägt sein. Die Krankenhäuser
müssen sich auf die Patientenversorgung konzentrieren können, ohne
wirtschaftliche Einbußen fürchten zu müssen. Wir benötigen gerade für die
Krankenhäuser, die bei der Versorgung von COVID-19-Patienten besonders
gefordert sind, auch im nächsten Jahr verlässliche finanzielle
Rahmenbedingungen. Neben den Freihaltepauschalen betrifft dies insbesondere
tragfähige Ausgleichsregelungen für die absehbaren Mindereinnahmen im
stationären und ambulanten Bereich“, so Gabriele Sonntag, 2. Vorsitzende des
VUD.

Kontakt Deutsche Hochschulmedizin e.V.
Stephanie Strehl-Dohmen
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25, E-Mail: strehl-dohmen@uniklinika.de

Quelle: Pressemitteilung, 18.11.2020

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