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Finanzieller Spielraum der Krankenhäuser wird immer enger

Finanzieller Spielraum der Krankenhäuser wird immer enger: Fehlende Investitionsmittel belasten die Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen (Pressemitteilung).



In einer Pressemitteilung hat die Hessische Krankenhausgesellschaft darauf hingewiesen, dass in Hessen auch im Jahr 2022 wiederum mindestens 150 Mio. Euro für die Finanzierung der notwendigen Investitionen der hessischen Krankenhäuser fehlen. Diese Lücke in der
Investitionskostenfinanzierung belastet auch die öffentlichen und kommunalen Kliniken des Klinikverbunds Hessen erheblich", stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Für
eine zukunftssichere Krankenhausversorgung seien ausreichende Investitionen in
den Erhalt und die Entwicklung der baulichen Substanz und der Medizintechnik
unumgänglich. Während in vergleichbaren wirtschaftlichen Betrieben ein Anteil
der Investitionen an den Gesamtkosten von mindestens 8% als notwendig angesehen
werde, decke die Investitionsförderung des Landes Hessen lediglich die Hälfte
davon, den Rest müssten die Krankenhäuser selbst aus den Einnahmen
erwirtschaften.

"Die gute Nachricht ist, dass sich das Land Hessen grundsätzlich bei der
Krankenhausfinanzierung relativ stark engagiert und im Ländervergleich im
oberen Drittel angesiedelt ist", so Schaffert. Dennoch reiche der den
Krankenhäusern zur Verfügung gestellte Betrag – der zudem überwiegend über eine
Umlage durch die Kommunen finanziert ist – nicht aus, da es den Krankenhäusern
nicht mehr möglich sei, Eigenanteile für Investitionen aus den laufenden
Einnahmen zur erwirtschaften.

Die Behandlungserlöse deckten aufgrund gesunkener Fallzahlen nicht einmal mehr
die steigenden Kosten bei Personal, Sachbedarf und Energie. Pandemiebedingte
Ausgleichszahlungen und Versorgungszuschläge glichen dies nur zum Teil aus.
Zudem seien die Erlöse zunehmend zweckgebunden, und viele Kosten,
beispielsweise Personalkosten für die Pflege, müssten von den Krankenhäusern
vorfinanziert werden. Dadurch werde auch die Liquidität erheblich belastet.

Die kommunalen Träger der Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen könnten die
Eigenmittel für die Investitionen ebenfalls nicht beisteuern, zumal sie über
die Kommunal- und Krankenhausumlage sowieso den überwiegenden Anteil der Mittel
für die Krankenhausfinanzierung in Hessen zu tragen hätten. In vielen Kommunen
sei die finanzielle Lage angespannt und finanzielle Spielräume zugunsten ihrer
Krankenhäuser seien durch die Kommunalaufsicht eingeschränkt.

"Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz haben die Bundesländer die wirtschaftliche
Sicherung der Krankenhäuser im Bereich der Investitionskosten zu übernehmen –
ohne Wenn und Aber, dieser Verpflichtung kommen die Länder insgesamt und leider
auch Hessen nicht nach", betont Schaffert. Trotz der vorgenommenen und
beabsichtigten Steigerungen im Haushalt des Landes wäre nach Berechnungen der
Deutschen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft ein Gesamtförderbetrag von
mindestens 460 Millionen Euro pro Jahr für die notwendigsten Investition bei
den hessischen Krankenhäusern erforderlich.

Daher schließe sich der Klinikverbund Hessen der Forderung der Hessischen
Krankenhausgesellschaft und aller Krankenhäuser in Hessen an: "Im Einvernehmen
mit den hessischen Kommunen und Kommunalverbänden fordern wir daher die
hessische Landesregierung und die Abgeordneten des hessischen Landtages als
Haushaltsgesetzgeber auf, die bestehende Lücke zwischen der tatsächlichen
Investitionsförderung und dem dargelegten tatsächlichen Bedarf in den kommenden
Haushalten aus Landesmitteln zu schließen", erklärt Schaffert.

Quelle: Pressemitteilung, 11.02.2022

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