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Finanzreserven der Krankenkassen im 1. Quartal 2019 weiter bei rund 21 Milliarden Euro

Finanzreserven der Krankenkassen im 1. Quartal 2019 weiter bei rund 21 Milliarden Euro (Bundesgesundheitsministerium).



Die gesetzlichen Krankenkassen haben bei einem Ausgabenvolumen von über 62 Milliarden Euro im 1. Quartal 2019 ein geringes Defizit von rund 102 Millionen Euro erzielt. Die gleichzeitig vorgelegten endgültigen Jahresergebnisse 2018 ergaben einen Überschuss von 2,09
Milliarden Euro - das sind rund 100 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen.

Damit liegen die Finanzreserven der Krankenkassen nach der hohen
Überschussentwicklung in den letzten 3 Jahren Ende März 2019 weiterhin bei rund
21 Milliarden Euro. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer
Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen
Mindestreserve.

Die Zahlen zeigen: Trotz des leichten Defizits verfügen die Krankenkassen immer
noch über ausreichend Rücklagen. Einige - aber bei weitem noch nicht alle -
Kassen haben ihre Zusatzbeiträge am Jahresanfang endlich gesenkt. Jetzt sollten
die anderen Kassen ihre Spielräume auch konsequent nutzen: Entweder für bessere
Leistungen oder für finanzielle Entlastungen ihrer Versicherten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Einnahmen in Höhe von rund 62,3 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 62,4
Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Gesamteinnahmen der Krankenkassen um
3,7 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten
verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,6 Prozent
einen Zuwachs von 4,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen
erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,01 Prozent und damit um 0,07
Prozentpunkte unterhalb des Vorjahresquartals .

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich
folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1.
Quartal einen Überschuss von rund 89 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See
von 26 Millionen Euro und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung von 9
Millionen Euro.

Die Ersatzkassen verbuchten ein Defizit von 151 Millionen Euro, die
Betriebskrankenkassen (BKKen) von 59 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen
(IKKen) von 16 Millionen Euro. Das Defizit beim Ersatzkassen (EKen) ist
ausschließlich auf ein entsprechendes Minus der größten Ersatzkasse
zurückzuführen, die damit einen geringen Teil ihrer hohen Finanzreserven
abgebaut hat.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2019 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro
verfügte, verzeichnete ähnlich wie im Vorjahresquartal im 1. Quartal 2019 einen
saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,57 Milliarden Euro. Daraus können
keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf
gezogen werden.

Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an
die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen
Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie
Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend
in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den
Rentenanpassungen zur Jahresmitte.

Durch die weiterhin günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des
Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1.
Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die
anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der positiven Lohn- und
Beschäftigungsentwicklung.

Veränderungsraten bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2019 einen absoluten Ausgabenzuwachs
von 4,5 Prozent bei steigenden Versichertenzahlen von knapp 0,6 Prozent. Die
Leistungsausgaben stiegen um 4,5 Prozent, die Verwaltungskosten der
Krankenkassen um 3,6 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals
ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen
Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig
noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Quartal 2019 um 2,9 Prozent
und damit weiterhin moderat gestiegen. Bei Erhöhungen der Landesbasisfallwerte
von durchschnittlich rund 2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den
Krankenhäusern auch in den Monaten Januar bis März nur eine moderate
Mengenentwicklung gegeben hat.

Die Arzneimittelausgaben stiegen um 4 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die
Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Die
Krankenkassen werden nach wie vor durch deutliche Zuwächse (+ 7,5 Prozent) bei
Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 3,5
Prozent. Hohe Zuwachsraten gab es dabei insbesondere durch höhere Vergütungen
bei extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen, Hochschulambulanzen (+
21,6 Prozent) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (+ 23,1
Prozent).

Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 1,6 Prozent,
beim Zahnersatz 4,5 Prozent.

Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (13
Prozent). Hier gab es in allen Leistungsbereichen (Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) zweistellige Zuwachsraten. Bei
Heilmitteln machen sich vor allem vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebene
Honorarsteigerungen bemerkbar, die zu einer wesentlichen Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Bei Hilfsmitteln
betrug der Zuwachs 5,9 Prozent.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 20.06.2019

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