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Flächendeckende Notfallversorgung gesichert

Flächendeckende Notfallversorgung gesichert (GKV-Spitzenverband).



Aktuell haben wir um die 1.000 Krankenhäuser für den absoluten Notfall gelistet. Diese Häuser halten 85 Prozent aller bundesweiten Intensivbetten vor und sie können von 97 Prozent der Bevölkerung innerhalb einer halben Stunde mit dem Auto erreicht werden. Die flächendeckende Notfallversorgung ist also gesichert.
Bislang haben genau diese 1.000 Notfallkrankenhäuser auch das Gros der
Covid-Erkrankten qualifiziert versorgt. Sollten wir trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen einen erhöhten Bedarf an Intensivbetten bekommen, werden
zuerst die Kliniken der umfassenden und erweiterten Notfallstufe freigehalten,
dann folgen die der Basisnotfallversorgung. In all diesen Notfallkrankenhäusern
können beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten durch qualifiziertes
Personal und mit der erforderlichen Ausstattung gut versorgt werden“, so
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Mit Blick auf die andauernde Corona-Pandemie wurde mit dem ‚Dritten Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘
festgelegt, dass für Covid-Patienten und -Patientinnen unter bestimmten
pandemischen Voraussetzungen ausreichend Intensivbetten in
Notfallkrankenhäusern verfügbar sein müssen. Notfallkrankenhäuser sind
geeignete Kliniken, die für die Behandlung von Covid-Patienten und
–Patientinnen qualifiziert sind.

Anders als die ersten noch undifferenzierten Leerstandspauschalen konzentriert
sich die Hilfe jetzt auf die stark vom Infektionsgeschehen betroffene Regionen
und auf die Häuser mit erweiterter und umfassender Notfallversorgung.

Die Notfallstufen-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA (§ 136c Absatz
4 SGB V) sieht vor:

Krankenhäuser der umfassenden Notfallstufe halten eine Intensivstation mit
mindestens 20 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit vor,
Krankenhäuser der erweiterten Notfallversorgung halten eine Intensivstation mit
mindestens zehn Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit vor,
Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung halten eine Intensivstation mit
mindestens sechs Betten vor, von denen mindestens drei mit Beatmungsmöglichkeit
ausgestattet sind.
Die jeweiligen Landesbehörden bestimmen die regionalen Krankenhäuser nach der
Notfallstufen-Regelung des G-BAs. Diese Notfallkrankenhäuser setzen zugunsten
der Covid-Patienten-Versorgung planbare Aufnahmen oder verschiebbare
Operationen aus. Für etwaige Einnahmeausfälle erhalten diese
Notfallkrankenhäuser ab dem 18.11.2020 Ausgleichszahlungen aus dem
Gesundheitsfonds. Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte nun eine
standortbezogene Auflistung der Notfallkrankenhäuser, die nach den
Notfallstufen-Regelungen des G-BA voraussichtlich einer Notfallstufe zuzuordnen
sind.

Dokumente und Links
Fokus: Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus/
Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser ab 18.11.2020

Quelle: GKV-Spitzenverband, 25.11.2020

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