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Geld für die Krankenhäuser, das nicht ankommt

Aus Sicht des Klinikverbunds Hessen bleibt die finanzielle Lage der Krankenhäuser kritisch (Pressenachricht).



Sechs Milliarden Euro Energiekostenausgleich vom Bund, Erhöhung der Investitionsmittel des Landes, Steigerung des Landesbasisfallwertes als Grundlage der Vergütung der Behandlungskosten um 4,32 Prozent: Es scheint, als werde viel Geld in die Hand genommen, um die Kliniken finanziell zu unterstützen.
Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen, des Verbandes der öffentlich und kommunal getragenen Krankenhäuser in Hessen, bleibt die finanzielle Lage für
viele Krankenhäuser dennoch bedrohlich, da ein Großteil des Geldes nicht
wirksam bei den Kliniken ankomme oder nicht ausreiche, um die
Kostensteigerungen auszugleichen.

Beispiel Energiekostenausgleich: Der Bund stellt sechs Milliarden Euro zur
Verfügung. Davon sind 4,5 Milliarden für die direkten Energiekostensteigerungen
– der Differenz zwischen den aktuellen Preisen und den Preisen im März 2022 –
vorgesehen. 1,5 Milliarden sollen indirekte Energiekostensteigerungen wie
beispielsweise die Preissteigerungen bei den Sachkosten ausgleichen. „Die
Bereitstellung von sechs Milliarden Euro durch den Bund ist lobenswert, doch
die Verteilung ist genau verkehrt herum, denn die meisten Krankenhäuser leiden
viel mehr unter den Sach- und Personalkostensteigerungen als unter den
Steigerungen der direkten Energiekosten“, stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Durch teilweise
langfristige und vor den Preissteigerungen abgeschlossene Lieferverträge sowie
die zusätzlich wirkende Gaspreisbremse und dem relativ geringen Anteil der
Energiekosten an den Gesamtkosten im Krankenhaus sei fraglich, ob die 4,5
Milliarden Euro überhaupt abgerufen werden. Demgegenüber hätten die Lieferanten
für medizinischen und sonstige Sachbedarf die Preise erheblich angehoben und
auch das Personal fordere inflationsbedingt deutlich höhere
Gehaltssteigerungen. „Die für die indirekten Kostensteigerungen vorgesehenen
1,5 Milliarden Euro für alle rund 1.900 Krankenhäuser – also durchschnittlich
knapp 800.000 Euro pro Krankenhaus – werden dafür kaum ausreichen“, erklärt
Maurer.

Zweites Beispiel Investitionskosten: Das Land Hessen hat die Fördermittel für
Krankenhausinvestitionen auf 380 Millionen Euro im Jahr 2023 und 390 Millionen
Euro im Jahr 2024 angehoben. „Die deutliche Erhöhung der Investitionsmittel im
hessischen Landeshaushalt ist ein wichtiger und lobenswerter Schritt“, betont
Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen,
„die Baukosten und Kosten für Medizintechnik galoppieren jedoch gerade davon,
so dass nach wie vor eine große Lücke bleibt.“ Die fehlenden Mittel für
eingeleitete Investitionsmaßnahmen müssten von den Krankenhäusern selbst aus
dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, was unter den aktuellen
Bedingungen unmöglich sei. Geplante und zukünftige Investitionen könnten
mangels solider Finanzierung gar nicht erst in Angriff genommen werden.

Drittel Beispiel Erhöhung des Landesbasisfallwertes: „Der Landesbasisfallwert
als Grundlage der Vergütung von Krankenhausbehandlungen erhöht sich in Hessen
um den gesetzlich maximal möglichen Wert von 4,32 Prozent – die Inflationsrate
und damit auch die Kostensteigerungen für eine Krankenhausbehandlung liegt
dagegen bei über acht Prozent“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen fest. Aufgrund der nach wie vor bestehenden
Infektionslage und des dadurch bedingten hohen Krankenstandes sowie des
allgemein bestehenden Fachkräfte- und Personalmangels könnten zudem weniger
Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden als vor den Pandemie. Hinzu komme
die zunehmende ambulante Behandlung bisher stationär durchgeführter Leistungen.
„Die gesunkenen Fallzahlen und damit auch der Einnahmen der Krankenhäuser
führen dazu, dass eine ausreichende Finanzierung der Vorhalte- und
Behandlungskosten nicht mehr möglich ist“, sagt Schaffert. Eine gesetzlich
Regelung die einen entsprechenden Ausgleich über eine Steigerung des
Landesbasisfallwerts möglich gemacht hätte, sei gerade erst durch das
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz gestrichen worden.

„Die Beispiele zeigen, dass zwar große Eurobeträge zur Unterstützung der
Krankenhäuser genannt werden, dieses Geld jedoch beim einzelnen Krankenhaus
entweder nicht ankommt oder nicht ausreicht, um eine finanzielle Krise
abzuwenden“, erklärt Schaffert. Damit verstärke sich das ökonomische Hamsterrad
für die Krankenhäuser statt, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach behaupte,
abgebaut zu werden. Hinzu kämen die strukturellen Veränderungen der
Krankenhausversorgung wie die Erweiterung des Katalogs für ambulante
Operationen und stationsersetzende Leistungen sowie die neue Tagesbehandlung im
Krankenhaus. „Auch der Klinikverbund Hessen hält eine Änderung der Aufgaben der
Krankenhäuser hin zu einer verstärkten ambulanten Versorgung für erforderlich“,
meint Schaffert. Diese Veränderung habe jedoch auch erhebliche finanzielle
Auswirkungen, die ebenfalls bedacht werden müssten. „Auch wenn die Einsparung
von Kosten für die Gesundheitsversorgung eines der Ziele ist, muss der Übergang
so gestaltet werden, dass die notwendigen Versorgungsstrukturen dabei nicht auf
der Strecke bleiben – leider scheint das jedoch in der Politik nicht
wahrgenommen zu werden“, so Schaffert. Dies gelte insbesondere für die
Umsetzung der von der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung
vorgeschlagenen Struktur- und Finanzierungsreform der Krankenhäuser. „Die
Krankenhausreform ist sinnlos, wenn es bis zu ihrer Umsetzung keine
Krankenhäuser mehr gibt“, betont Schaffert. Denn die öffentlichen Krankenhäuser
im Klinikverbund Hessen erwarteten trotz der genannten Mittel ein Defizit von
durchschnittlich rund 10 Millionen Euro, das weder durch Rücklagen noch auf
Dauer durch die kommunalen Träger ausgeglichen werden könne. Vor der Umsetzung
der Reform brauche es daher eine Stabilisierung der Krankenhausfinanzen.

Quelle: Pressenachricht, 09.01.2023

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