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Gemeinsamer Appell für qualitätsorientierte Leistungskonzentration und finanzielle Absicherung der Kliniken

Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft und Kassenverbände fordern zügige Umsetzung der Krankenhausreform (Gemeinsame Pressenerklärung).



Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, der Deutschen Krebsgesellschaft, des GKV-Spitzenverbandes, des AOK-Bundesverbandes, des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des BKK Dachverbandes, des IKK e. V., der
KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft
und Kassenverbände fordern zügige Umsetzung der Kranken- hausreform
Gemeinsamer Appell für qualitätsorientierte Leistungskonzentration und
finanzielle Absicherung der Kliniken durch Vorhaltekosten-Finanzierung

Für eine schnelle Verständigung von Bund und Ländern auf ein klares Zielbild
für die Reform der Krankenhausstrukturen sprechen sich der Verband der
Universitätsklinika Deutschlands (VUD), die Allianz Kommunaler
Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken), die Deutsche Krebsgesell-
schaft (DKG) und die Krankenkassenverbände aus. Sie appellieren gemeinsam an
die politischen Entscheidungsträger, sich zügig auf eine Reform zu einigen, die
zu einer qualitätsorientierten Leistungskonzentration an geeigneten
Krankenhäusern führt und durch die Einführung der Vorhaltekosten-Finanzierung
den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung deutlich reduziert. Zudem
plädieren sie für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Anforderungen an
definierte Leistungsgruppen, die Definition klarer Versorgungsrollen und eine
stärkere Orientierung der Krankenhausplanung am medizinischen Bedarf der
Bevölkerung. Gleichzeitig warnen die Verbände davor, dass ein Scheitern der
Krankenhausreform erhebliche negative Folgen für die Versorgung der
Patientinnen und Patienten hätte.

Aus Sicht der beteiligten Partner sind die im Dezember 2022 vorgelegten
Empfehlungen der Regierungskommission eine gute Grundlage zur Schaffung einer
zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft – sowohl für die Patientinnen und
Patienten als auch für die Beschäftigten in den Kliniken. Bei den Beratungen
von Ländern, Bundesministerium für Gesundheit und Abgeordneten der Regie-
rungskoalitionen zur Umsetzung der Vorschläge dürfen die Ziele der Verbesserung
der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit für die Patientinnen
und Patienten jedoch nicht verwässert werden. Die qualitätsorientierte
Konzentration von Leistungen auf personell und technisch adäquat ausgestattete
Kliniken kann aus Sicht der Klinik- und Kassenverbände auch zu einem
sinnvolleren Einsatz der hochqualifizierten medizinischen Fachkräfte führen und
so die spürbaren Auswirkungen des Fachkräftemangels reduzieren.

Die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung ist nach Überzeugung der
Partner auch geeignet, Anreize für eine medizinisch nicht begründbare
Mengenausweitung zu reduzieren. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern
erhalten dadurch mehr Freiräume, um die Patientinnen und Patienten besser zu
versorgen. Dies dient der Versorgungssicherheit und kann dazu beitragen, die
Arbeitsbedingungen gerade von Pflegefachkräften in den Krankenhäusern zu
verbessern.

Durch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität bei den
Leistungsgruppen wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zugunsten
eines Wettbewerbs um gute Versorgung reduziert. Dieses Ziel der Reform darf
nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände konterkariert werden, so
die gemeinsame Warnung der Verbände. Aus Sicht von VUD, AKG-Kliniken, DKG und
Kassenverbänden sollten die Beteiligten auf der Bundesebene die wertvollen
Vorarbeiten zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
nutzen und weiterentwickeln.

Ein klarer Bevölkerungsbezug der Krankenhausplanung mit regionaler
Koordinationsfunktion durch die Maximalversorger ist zentral, um für die
Krankenhäuser eindeutige Versorgungsaufträge zu definieren und ihre
wirtschaftliche Existenz abzusichern, betonen die beteiligten Partner. Sie
sprechen sich gemeinsam für leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von
Patientinnen und Patienten aus, um eine bedarfsgerechte Zuweisung der
Versorgungsangebote an geeignete Krankenhäuser zu erreichen und eine qualitativ
hochwertige sowie wirtschaftliche Versorgung
zu gewährleisten. Den Kliniken sollten im Rahmen der Landes-Krankenhausplanung
eindeutige Versorgungsaufgaben zugewiesen werden, die Patientinnen und
Patienten, Beschäftigten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine klare
Orientierung ermöglichen.

Die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern sind jetzt
gefordert, gemeinsam Verantwortung für eine zukunftsfähige
Krankenhauslandschaft zu übernehmen und auf Basis eines gemeinsamen Zielbildes
die Umsetzung einer modernen stationären Versorgung in Deutschland anzugehen.
Die Bevölkerung und die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen erwarten
zeitnahe Lösungen und ein Gesetz zur Krankenhausreform, mit dem die nötigen
Reformen ab 2024 endlich angegangen werden können.


Pressekontakt und Information:

AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 346462309 oder 01520 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)
Sebastian Draeger Tel.: 030 394051719
E-Mail: draeger@uniklinika.de

Allianz Kommunaler Großkliniken e.V. (AKG)
Nils Dehne
Tel.: 030 68051537
E-Mail: Nils.Dehne@akg-kliniken.de

Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)
Clara Teich
Tel.: 030 322932916
E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de

GKV-Spitzenverband (GKV-SV)
Janka Hegemeister Tel.: 030 2062884200
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Michaela Gottfried Tel.: 030 269311200
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

BKK Dachverband
Andrea Röder
Tel.: 030 2700406202
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

IKK e. V.
Iris Kampf
Tel.: 030 20249132
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

KNAPPSCHAFT
Dr. Christiane Krüger Tel.: 0234 30485200
E-Mail: christiane.krueger@kbs.de

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Martina Opfermann-Kersten Tel.: 0561 78516183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de

Quelle: Gemeinsame Pressenerklärung, 16.05.2023

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