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Gerichtsurteil zur Pflegekammer enttäuscht Tausende von Pflegekräften

Gerichtsurteil zur Pflegekammer enttäuscht Tausende von Pflegekräften (BPA).



Landesvorsitzende Ricarda Hasch: Fehlende Rückmeldungen und schleppende Beitragszahlung sind Abstimmung mit den Füßen Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg zur Pflegekammer in Niedersachsen zeigt nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa) die Diskrepanz zwischen den Wünschen der Pflegekräfte und der
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsmitgliedschaft. „Das Gericht hat
damit die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen für rechtens
erklärt und die Hoffnung tausender Pflegekräfte zunichte gemacht“, zeigte sich
die niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa), Ricarda Hasch, enttäuscht.

Denn eine im Dezember 2018 gestartete Online-Petition mit dem Ziel der
„Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der
Zwangsmitgliedschaft von Pflegekräften“ fand rund 50.950 Unterstützende, davon
44.200 in Niedersachsen. Als klares Signal gegen die Pflegekammer wertet die
bpa-Landesvorsitzende Hasch auch die ausbleibende Beitragszahlung tausender
Pflegekräfte.

So haben nach einer Auskunft der niedersächsischen Landesregierung im Juli
dieses Jahres auf eine FDP-Anfrage von potentiellen 97.550 Kammermitgliedern
zum Jahresanfang rund 37.150 der zwangsverpflichteten Pflegekräfte der Kammer
keine Rückmeldung gegeben oder nicht alle erforderlichen Unterlagen
übermittelt. Und aufgrund nicht gezahlter Beiträge der zwangsverpflichteten
Mitglieder sei im Haushaltsjahr 2018 ein Fehlbetrag von knapp 2,4 Millionen
Euro entstanden. Ricarda Hasch: „Den Pflegekräften leuchtet der Sinn und Zweck
einer Pflegekammer nicht ein. Darauf hatte der bpa in der Vergangenheit immer
wieder hingewiesen. Dass Pflegekräfte nun keine Rückmeldung geben oder ihre
Beiträge schleppend bezahlen, ist eine Abstimmung mit den Füßen.“

Quelle: BPA, 22.08.2019

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