Leistungsstarke Verbünde und Verbündete der Universitätsmedizin /> Klinikum Peine setzt Zusammenarbeit mit AKH Celle fort />

Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen in der Anästhesietechnischen- (ATA) und Operationstechnischen-Assistenz (OTA) tritt in Kraft mydrg.de





groups

Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen in der Anästhesietechnischen- (ATA) und Operationstechnischen-Assistenz (OTA) tritt in Kraft

Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen in der Anästhesietechnischen- (ATA) und Operationstechnischen-Assistenz (OTA) tritt in Kraft (Ministerium f. Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW).



Neues Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen in der Anästhesietechnischen- (ATA) und Operationstechnischen-Assistenz (OTA) in Kraft. Mit dem am 15. Dezember 2021 verabschiedeten Landesumsetzungsgesetz werden die Ermächtigungen aus den bundesrechtlichen Vorgaben für Nordrhein-Westfalen geregelt.

„Moderne operative Möglichkeiten und anästhesiologische Verfahren sowie die
fortschreitende Technisierung und der Anspruch der Patientinnen und Patienten,
empathisch begleitet zu werden, erfordern hochqualifizierte Fachkräfte“, betont
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Deshalb wurde es Zeit, die beiden
Ausbildungen als Gesundheitsfachberufe zu stärken und auf bundesweit
gleichwertigem Niveau nachhaltig zu etablieren.“

Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
(ATA / OTA) arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften
in den operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und
ambulanten Einrichtungen und tragen wesentlich zur Gesundung der Patientinnen
und Patienten bei.

Seit vielen Jahren hat Gesundheitsminister Laumann bundeseinheitliche
Regelungen der bereits etablierten Berufe in der Anästhesietechnischen- und
Operationstechnischen Assistenz gefordert und entsprechende Aktivitäten
unterstützt.

„Mit dem ATA-OTA-Gesetz wurden nun endlich die Grundlagen für fundierte und
attraktive Ausbildungen geschaffen. Es ist nunmehr notwendig, dass die Schulen
und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung die gesetzlichen Vorgaben so
umsetzen, dass die Ziele der Ausbildung auch erreicht werden“, so Laumann
weiter. „Bestehende Schulen können den vom Gesetz eingeräumten
Übergangszeitraum bis zum Jahr 2028 nutzen, um die Vorgaben vollumfänglich
umzusetzen. Wir werden als Land die Schulen dabei unterstützen, dass die
Ausbildungen den hohen Anforderungen an die Berufe gerecht werden.“

Zum Hintergrund:
Seit Anfang der 1990er-Jahre bilden Krankenhäuser in der Operationstechnischen-
und seit dem Jahr 2004 in der Anästhesietechnischen Assistenz nach den
Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft aus. In Nordrhein-Westfalen
orientieren sich derzeit zehn ATA-Schulen und 29 OTA-Schulen an diesen
Empfehlungen.

Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen 40 ATA- und OTA-Schulen. Im Jahr 2021
waren rund 300 Ausbildungsplätze in der Anästhesietechnischen Assistenz und
rund 1.000 Ausbildungsplätze in der Operationstechnischen Assistenz belegt.

Absolventinnen und Absolventen, die die Ausbildung entsprechend der
Empfehlungen der DKG absolviert haben, erhalten nach Inkrafttreten des Gesetzes
auf Antrag die staatliche Anerkennung des jeweiligen Berufsabschlusses. Für
alle andere Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, eine
Nachprüfung abzulegen.

Ausbildungsstätten, die mit einem Krankenhaus verbunden sind, werden über den
Fonds nach § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert. Dazu gehört auch
die Ausbildungsvergütung. Eine Landesbeteiligung an den Kosten für Schulen, die
nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, ist entsprechend der rechtlichen
Vorgaben derzeit nicht vorgesehen. Die 10 ATA-Schulen und 29-OTA-Schulen in
Nordrhein-Westfalen sind mit Krankenhäusern verbunden.

Quelle: Ministerium f. Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 22.12.2021

« Leistungsstarke Verbünde und Verbündete der Universitätsmedizin | Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungen in der Anästhesietechnischen- (ATA) und Operationstechnischen-Assistenz (OTA) tritt in Kraft | Klinikum Peine setzt Zusammenarbeit mit AKH Celle fort »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige