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Gesetzentwurf ist eine herbe Enttäuschung

Gesetzentwurf ist eine herbe Enttäuschung (KKVD).



Zum heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Finanzierung der Krankenhäuser angesichts der Corona-Pandemie erklärt Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): Was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun vorschlägt, ist eine herbe
Enttäuschung für die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter. Wie von Minister
Spahn gefordert, tun sie gerade alles Menschenmögliche, um sich auf die
Versorgung von mit dem neuartigen Corona-Virus infizierten Patienten
bestmöglich vorzubereiten. Eine Rückenstärkung in dieser schwierigen Situation
sieht anders aus.

Es soll keine Finanzierungspauschale für die wichtige Schutzausrüstung der
Mitarbeiter in den Kliniken geben. Auch bleiben die zeitraubenden
Dokumentationspflichten weitgehend in Kraft. Die angekündigten Finanzhilfen von
4,5 Milliarden Euro zur Pflegefinanzierung sollen im nächsten Jahr wieder an
die Kassen zurückgezahlt werden. Zudem sollen für jedes bis Ende September
aufgestellte oder vorgehaltene Intensivbett nur 30.000 Euro gezahlt werden. Die
kalkulierten Kosten belaufen sich jedoch auf 85.000 Euro.

Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter hatten sich erhofft, dass sich der
Bundesgesundheitsminister im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinter sie stellt
und ihnen den Rücken frei hält. Mit diesem Gesetzentwurf sendet der Minister
das falsche Signal. Der Gesetzentwurf muss nun im Kabinett oder spätestens vom
Bundestag grundlegend im Sinne der Krankenhäuser geändert werden.“

Quelle: KKVD, 21.03.2020

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