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Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes: Landesregierung will Patientenrechte deutlich stärken

Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes: Landesregierung will Patientenrechte deutlich stärken // Geplante Gesetzesnovelle zieht wichtige Lehren aus der Corona-Pandemie (MAGS NRW).



Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute (28. Oktober 2021) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf sollen mit Blick auf die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser wichtige Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen und insbesondere die
Rechte der Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt werden.

Die geplante Novelle soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft die stationäre
Versorgung für die Bevölkerung gewährleistet ist und zugleich rechtliche
Unklarheiten – etwa hinsichtlich der Eingriffsbefugnisse verschiedener Akteure
– beseitigt werden. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag zur weiteren
Beratung eingebracht.

„Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Jahren neben vielen Stärken auch
einige Schwächen im Gesundheitssystem vor Augen geführt. Das dürfen wir nicht
einfach ignorieren. Insbesondere im Krankenhausbereich haben wir gesehen, dass
wir es dort zum Teil mit Regelungslücken zu tun haben. Beispielsweise war eine
konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich",
erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Minister weiter: „Ich will nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen
verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl
das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre. Deswegen wollen wir das
Besuchsrecht nun gesetzlich verankern. Zudem wollen wir jedes Krankenhaus
verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen."

Und: „Als Gesundheitsminister muss ich die Auslastung der intensivmedizinischen
Kapazitäten nachvollziehen können. Das Register, das wir dazu aufgebaut haben,
soll nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten.“

Darüber hinaus werden die bereits im Krankenhausgestaltungsgesetz enthaltenen
Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert. Insbesondere fehlte im
Gesetz bislang die konkrete Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung klar
definierter Eingriffsbefugnisse, die die Krankenhausaufsicht bei Anhaltspunkten
für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften ergreifen darf.
Durch die Konkretisierung wird somit für alle Beteiligten Klarheit über die
Reichweite der Aufsicht geschaffen.

Quelle: MAGS NRW, 28.10.2021

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