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Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung lässt Folgen für die Versorgung offen

Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung lässt Folgen für die Versorgung offen - Bewertung erst im Licht konkreter Auswirkungen möglich (KGNW).



Bei den Beratungen über die künftige Krankenhausplanung warnt der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, vor übereilten Festlegungen. Der von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP vorgelegte Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen lasse noch keine Bewertung zu, welche konkreten Auswirkungen der Schwenk zu medizinischen
Leistungsbereichen und Leistungsgruppen als neue Planungskriterien auf die rund
345 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben werden. „Die KGNW begleitet den
von CDU und FDP begonnenen Prozess für eine Reform der Krankenhausplanung nach
wie vor konstruktiv, aber weiterhin ergebnisoffen“, stellt Brink im Vorfeld
einer Expertenanhörung am 09.12.2020 im Landtag klar. Entscheidend werde
allerdings das Ergebnis der parallel zum Gesetzgebungsverfahren laufenden
Beratungen zwischen der Krankenhausgesellschaft und dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie den weiteren an der Planung beteiligten
Partnern über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieser Leistungsbereiche
und Leistungsgruppen sein.

„Auch mit Blick auf diese Beratungen halten wir den aktuellen Zeitpunkt für
verfrüht, um zu einer abschließenden Bewertung der künftigen Krankenhausplanung
allein aufgrund des Gesetzentwurfes zu gelangen – gerade im Hinblick auf die
Folgen für die Krankenhaus- und Gesundheitsstruktur des Landes
Nordrhein-Westfalen“, erklärt Brink, der die KGNW in der Anhörung des
Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vertreten wird. „Weitere
Weichenstellungen wie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs liegen noch vor
uns.“ Wie sich eine neue Krankenhausplanung, die sich nicht mehr an der
Bettenzahl orientiert, auf die Patientenversorgung vor Ort auswirkt, berät die
KGNW als Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in
Nordrhein-Westfalen zurzeit mit dem MAGS und weiteren Institutionen wie dem
Pflegerat, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Kultur und
Wissenschaft, den Krankenkassen und den Ärztekammern.

Um diese Folgen einschätzen zu können, führt die KGNW – mit Kenntnis des
Gesundheitsministeriums – eine mehrstufige Auswirkungsanalyse für NRW durch.
Erste Ergebnisse sind bereits in einen Klärungsprozess eingeflossen und werden
vom MAGS derzeit geprüft. „Im Vordergrund muss eine lückenlose und qualitativ
anspruchsvolle Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen", betont
KGNW-Präsident Brink.

Quelle: KGNW, 08.12.2020

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