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Gesetzentwurf zur Personalbemessung: Aufwand drosseln statt steigern

Gesetzentwurf zur Personalbemessung: Nicht aufeinander abgestimmte Vorschriften werden den bestehenden Pflegekräftemangel weiter verschlimmern (BDPK).



Bei der gesetzlichen Einführung eines neuen Instruments zur Personalbemessung in Krankenhäusern müssen parallel geltende Dokumentations- und Sanktionsregelungen beendet werden. Andernfalls wird das Nebeneinander der
verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Vorschriften den bestehenden Pflegekräftemangel weiter verschlimmern, warnen die privaten Klinikträger.

Aktuell gilt für die Kliniken bei den Personalvorgaben ein Wust
unterschiedlicher Gesetze und Richtlinien, unter anderem zu
Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegepersonalquotienten, Personalrichtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses sowie Personalvorgaben aus Operationen- und
Prozeduren-Schlüsseln. Weil der dafür von den Krankenhäusern zu leistende
Dokumentations- und Zeitaufwand schon jetzt kaum noch beherrschbar ist, sollte
ein neues Personalbemessungsinstrument die Belastungen verringern, statt sie
noch weiter zu steigern, fordert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken
e.V. (BDPK) als Vertreter der 1.300 Krankenhäuser und
Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft.

In seiner Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf für ein
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz erinnert der BDPK die Bundesregierung auch
an das Versprechen im Koalitionsvertrag, bei der Einführung eines neuen
Personalbemessungsinstruments einen praxistauglichen Qualifikationsmix der
Kliniken zu ermöglichen. Im Gesetzentwurf fehle dazu Konkretes, obwohl gerade
die Stärkung der Organisationsspielräume den Kliniken nützen würde.
„Zusätzliche Regulierungen oder neue Sanktionen für die Kliniken führen in der
Pflege nicht zu neuen Arbeitskräften, attraktive Arbeitsbedingungen schon,“ ist
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz überzeugt. Wirksam und nachhaltig
verbessert würden die Arbeitsbedingungen durch Entlastung der Pflegekräfte,
„deshalb müssen im neuen Instrument unbedingt Konzepte Berücksichtigung finden,
die eine sinnvolle Arbeitsteilung in der Pflege ermöglichen.“ Am besten
funktioniere die Zusammenarbeit auf den Stationen mit einem Mix aus akademisch
ausgebildeten und examinierten Pflegekräften, Therapeuten und
Pflegehilfskräften sowie mit gemeinsam geleiteten ärztlichen und pflegerischen
Teams.

Der BDPK bekräftigt in seiner Stellungnahme zudem seine Forderung nach einem
Ganzhaus-Ansatz, der im jetzigen Referentenentwurf fehlt. Kleinteilige
Nachweise der Personalstärke auf Stationsebene seien eine unnötige
bürokratische Belastung und würden den Krankenhäusern notwendige Flexibilität
nehmen. Ein Ganzhaus-Ansatz würde dagegen sicherstellen, dass die Krankenhäuser
die Versorgung auch bei saisonalen Schwankungen und Spitzenlasten
aufrechterhalten können.

Sehr kritisch und als praktisch nicht umsetzbar bewertet der BDPK die im
Entwurf enthaltenen Regelungen, mit denen die schleppenden
Pflegebudget-Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern
beschleunigt werden sollen. Statt der vorgesehenen zusätzlichen Belastung von
Schiedsstellen schlägt der BDPK vor, die ohnehin aufgrund gesetzlicher Vorgaben
vorhandenen Wirtschaftsprüfertestate als Basis für die Verhandlungen der
Pflegebudgets festzulegen. Dadurch würden wesentliche Verzögerungsgründe
entfallen und schnellere Budgetabschlüsse ermöglicht. Jeder Monat ohne
Budgetabschluss bedeute für die Krankenhäuser erhebliche Liquiditätsverluste.

Die vollständige vom BDPK im Anhörungsverfahren abgegebene Stellungnahme ist
auf der BDPK-Homepage veröffentlicht.

Die Pressemitteillung können Sie hier als PDF oder als Word-Datei
herunterladen.

Quelle: BDPK, 25.08.2022

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