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Gesundheits- und krankenhauspolitische Reformvorhaben müssen verzahnt geplant und eine Lösung für die Investitionsfinanzierung gefunden werden

Gesundheits- und krankenhauspolitische Reformvorhaben müssen verzahnt geplant und eine Lösung für die Investitionsfinanzierung gefunden werden (DEKV).



Ihre gesundheitspolitischen Reformvorhaben für die 20. Legislaturperiode haben die künftigen Regierungspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vorgelegt. Enthalten sind viele sinnvolle Ansätze zur
Umwandlung des Gesundheitssystems, einige wichtige Fragen bleiben allerdings
offen. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes
(DEKV), Christoph Radbruch: „Der politische Wille, den längst überfälligen
gesundheits- und krankenhauspolitischen Reformstau aufzulösen, ist
unverkennbar. Geschaffen werden soll ein zeitgemäßes und robustes
Gesundheitssystem, das flächendeckend eine bedarfsgerechte
Patient:innenversorgung sichert. Daher ist es ein erfreulich klares Signal, die
Reform der Krankenhausstruktur und Krankenhausfinanzierung mit einem
Bund-Länder-Pakt und einer Regierungskommission zeitgemäß, effizient und
patient:innenzentriert zu modernisieren. Allerdings dürfen alle Beteiligten
dabei nicht die Augen vor der seit Jahren nicht auskömmlichen
Investitionsfinanzierung durch die Länder verschließen.“

Investitionskostenproblematik lösen
Die Länderinvestitionskostenlücke beträgt jährlich drei Milliarden Euro.
Dadurch sind die Krankenhäuser seit Jahren zunehmend gezwungen, sich über die
Betriebskosten zu finanzieren. Diese reichen jedoch nicht aus, um ein
Krankenhaus wirtschaftlich zu betreiben. Viele Krankenhäuser arbeiten
infolgedessen defizitär. Zuletzt verzeichneten 40 Prozent der Krankenhäuser
Verluste, 13 Prozent waren von Insolvenz bedroht, so der Bundesrechnungshof in
seiner Bestandsaufnahme zur Lage der Bundesfinanzen zur 20. Wahlperiode vom 10.
November 2021.
Die Lösung der Investitionskostenproblematik ist neben der Einführung einer
bedarfsgerechten und stringenten Planung ein Erfolgskriterium für die Reform
der Krankenhausversorgung. „Denn wenn die geplante Ergänzung und Optimierung
des DRG-Systems nur eine Umverteilung der bisher zur Verfügung stehenden Mittel
von Fall- auf Vorhaltepauschalen beinhaltet, wird dies keine nachhaltige Lösung
sein“, mahnt der DEKV-Vorsitzende.

Datengrundlage für Reformvorhaben schaffen
Voraussetzung für die Entwicklung zielgerichteter Vorschläge für eine
bedarfsgerechte Krankenhausstruktur und Krankenhausfinanzierung ist eine
umfassende, valide Bestandsaufnahme der Leistungs- und Kostendaten. Diese
Auswertung muss die stationären und ambulanten Leistungen, die
Ergebnisqualitätsdaten sowie den Bürokratie- und Dokumentationsaufwand für die
Patient:innenversorgung umfassen. Die Daten müssen nach Region, Sektoren und im
stationären Bereich auch nach Trägerarten aufgeschlüsselt werden. Nur auf
dieser Basis kann die Regierungskommission zielgerichtet und zukunftsorientiert
handeln.

Sektorenübergreifende Versorgungsplanung von Bund und Ländern
„Zwingend notwendig ist die Verschränkung der Reformvorhaben mit der
sektorenübergreifenden Versorgungsplanung. Ziel ist, dass Bund und Länder
gemeinsam die ambulante Bedarfsplanung und die stationäre Krankenhausplanung
weiterentwickeln. Nur so kann für alle Leistungserbringer ein optimierter
Versorgungsprozess entstehen, bei dem es nicht zu Systembrüchen entlang des
Patient:innenpfades kommt. Damit ist die sektorenübergreifende bedarfsgerechte
Planung, die Doppelstrukturen unterbindet, die zentrale Voraussetzung und das
entscheidende Erfolgskriterium für eine gelingende Reform der
Krankenhausversorgung. Die zentralen Reformprozesse müssen daher parallel
erfolgen und von Beginn an miteinander interagieren“, fordert Radbruch.

Mehr sektorenübergreifende Patient:innenversorgung gestalten
Viele Ansätze, eine sektorenübergreifende Patient:innenversorgung zu gestalten
und zu fördern, weisen in die richtige Richtung. Ambulante Potenziale im
stationären Bereich zu nutzen, kann dazu beitragen, die Effizienz der
gesundheitlichen Versorgung zu steigern. Verbunden mit zielgerichteten und
positiven Anreizen für die Krankenhäuser lassen sich aus Sicht der
evangelischen Krankenhäuser stationäre Strukturen stärker ambulant öffnen und
effektiv transformieren. Das Motto des Koalitionsvertrages „Mehr Fortschritt
wagen“ muss hier von Mut, Entscheidungskraft und Neugier auf neue
Versorgungsmodelle an der ambulant-stationären Schnittstelle begleitet werden.

Mehr unternehmerische Versorgungsgestaltung
Die Prioritäten und die Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind für die
evangelischen Krankenhäuser richtig gesetzt. Sie ermöglichen, den
unternehmerischen, regionalen Gestaltungswillen von Krankenhäusern und weiteren
Leistungserbringern durch attraktive bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge
mit den Kassen freizusetzen. Auch ein erweiterter gesetzlicher Spielraum für
Verträge nach § 140a und § 110a SGB V zwischen Krankenkassen und
Leistungserbringern wird dazu führen, innovative Versorgungsformen zu stärken.
Wirken sich diese Vertragsinstrumente positiv und qualitätssteigernd auf die
künftige Patient:innenversorgung aus, ist gesundheitsbezogenes Gemeinwohl das
gewünschte Ergebnis.

Multiprofessionelle, integrierte Gesundheits- und Notfallzentren,
Gesundheitslots:innen, Gemeindeschwestern wie auch das Berufsbild „Community
Health Nurse“ könnten künftig einen niederschwelligen Zugang zu
Gesundheitsleistungen im Sozialraum eröffnen. Diese Maßnahmen scheinen
geeignet, Bürger:innen zu mehr Selbstverantwortung für ihre Gesundheit zu
befähigen und sie bei Bedarf professionell zu unterstützen. Darüber hinaus
könnten sie das Wissen der Bevölkerung zur Gesundheit und dem Gesundheitssystem
verbessern und es Patienten:innen ermöglichen, im Gesundheits- und Sozialsystem
kompetenter und selbstbestimmter zu navigieren.

Mehr Versorgung, weniger Bürokratie
Der Hauptteil der pflegerischen und ärztlichen Tätigkeit muss in der
Patient:innenversorgung liegen, nicht in aufwendigen Dokumentationsarbeiten.
Daher ist es gut und richtig, Bürokratie abzubauen und so die Hürden für eine
gute Versorgung der Patient:innen zu senken. Dabei müssen alle Möglichkeiten
der Digitalisierung ausgeschöpft werden. Mit dem Vorhaben die „Belastungen
durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen
kenntlich zu machen“ wird der Bürokratieaufwand für Politik und Bürger:innen
deutlich. Das kann der Ausgangspunkt für einen neuen Dialog über Bürokratie im
Gesundheitswesen sein und helfen, gemeinsam ein angemessenes Maß zu finden.

Die evangelischen Krankenhäuser ermutigen die Ampel-Koalitionäre und
-Koalitionärinnen, eine Neuverteilung von Aufgaben und
Verantwortlichkeitsbereichen im Gesundheits- und Sozialsystem sowie für die
Akteure vorzunehmen. Dabei wird der DEKV die neue Regierung konstruktiv-kreativ
unterstützen.

Quelle: DEKV, 29.11.2021

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