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Gesundheitsfonds in den ersten drei Quartalen 2020 mit 5 Mrd. Euro Defizit

Gesundheitsfonds in den ersten drei Quartalen 2020 mit 5 Mrd. Euro Defizit - überproportionaler Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen (Bundesgesundheitsministerium).



Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2020 insgesamt ein Defizit von knapp 1,7 Mrd. Euro gebucht. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 30. September bei 17,8 Mrd. Euro. Dies
entspricht 0,81 Monatsausgaben und damit im Durchschnitt etwa dem Vierfachen
der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Der Gesundheitsfonds erzielte in
den Monaten von Januar bis September ein Defizit von -5,1 Mrd. Euro.

Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Pandemie hinterlässt immer deutlichere Spuren
bei den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Daher werden wir
der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem und auch im nächsten Jahr durch
einen zusätzlichen Bundeszuschuss unter die Arme greifen. So verteilen die
Lasten fair und leistungsgerecht auf verschiedene Schultern. Das ist in diesen
wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein gutes und richtiges Signal an
Beitragszahler und Arbeitgeber.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 194,7 Mrd. Euro standen im 1. bis 3.
Quartal Ausgaben von rund 196,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Einnahmen der
Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus
dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für
Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der
Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 4,2 Prozent. Dies
entspricht dem Ausgabenzuwachs, den der GKV- Schätzerkreis für das Gesamtjahr
2020 erwartet hat. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene
Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die einen Überschuss von
rund 45 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im 1. bis 3.
Quartal Defizite: die Ersatzkassen erzielten ein Minus von 280 Mio. Euro, die
Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 1,09 Mrd. Euro, die
Betriebskrankenkassen (BKK) von 95 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK)
von 156 Mio. Euro und die Knappschaft von 101 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte,
verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2020 ein Defizit von rund 5,1 Mrd. Euro.
Dieses Defizit ist neben den üblichen saisonalen Effekten maßgeblich auf
konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an
Leistungserbringer zurück zu führen.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum
Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und
Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum
Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für
Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis
Ende September insgesamt rund 10,5 Mrd. Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als
Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in
Krankenhäusern für das 1. bis 3. Quartal rund 8,8 Mrd. Euro an den
Gesundheitsfonds erstattet.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 2,1 Prozent – trotz der
Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim
Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre mit
durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es wichtig,
dass der Bund die Einnahmen des Gesundheitsfonds durch einen ergänzenden
Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro in der zweiten Jahreshälfte 2020
stabilisiert hat.

Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. bis 3. Quartal einen absoluten
Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 4,2 Prozent. Die
Leistungsausgaben stiegen um knapp 4,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8
Prozent.

Bei der Interpretation der Daten des 1. bis 3. Quartal ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von
Schätzverpflichtungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder
nur teilweise vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich
der vertragsärztlichen Vergütung.

Die Beschleunigung des Ausgabenanstiegs im 3. Quartal nach einem Rückgang im
isolierten 2. Quartal spiegelt vor allem eine wieder erhöhte Inanspruchnahme
von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen in den Sommermonaten wieder.
Nach der deutlichen Steigerung der Corona-Fallzahlen seit Mitte Oktober und dem
damit verbundenen erneuten schrittweisen Lockdown muss erneut mit einer
rückläufigen Leistungsinanspruchnahme außerhalb der Versorgung von
Covid-19-Patienten gerechnet werden.

Ausgabenentwicklung in einzelnen Leistungsbereichen
Nach einem Ausgabenrückgang im 2. Quartal ist es im 3. Quartal im Zuge einer
Normalisierung des Leistungsgeschehens – teilweise verbunden mit erwartbaren
„Nachholeffekten“ – wieder zu steigenden Ausgaben gekommen. Das gilt
insbesondere für den Bereich der ärztlichen Behandlung, deren Zuwachs nach
einem Anstieg von 4,5 Prozent im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent für das 1. bis 3.
Quartal gestiegen ist. Da für das 2. und 3. Quartal noch keinerlei
Abrechnungsdaten der Ärzte vorliegen, sind diese Veränderungsraten noch sehr
unsicher und in hohem Maße von Einschätzungen der Krankenkassen geprägt.

Auch bei den Krankenhausausgaben, die im 1. Halbjahr noch um 2,4 Prozent
zurückgingen, verbuchten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal wieder einen
Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende September rund 8,8 Mrd. Euro
aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhielten.

Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen im 1. bis 3. Quartal um 6,1 Prozent. Hier
haben sich die Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei führt auch
die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu Entlastungen.

Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen weiterhin bei den
Krankengeldausgaben, die einen Anstieg von 12 Prozent verzeichneten. Im
Vergleich zum Halbjahr mit einem Plus von mehr als 14 Prozent ist hier jedoch
ein rückläufiger Trend zu beobachten.

Ausgabenrückgänge gab es im 1. bis 3. Quartal 2020 im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahreszeitraum bei zahnärztlicher Behandlung (-0,4 Prozent),
bei Zahnersatz (-7,2 Prozent), Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (-15,2
Prozent) sowie Früherkennungsmaßnahmen (-2,2 Prozent).

Der im Vergleich zu den gesamten Leistungsausgaben überproportionale Zuwachs
bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist zum Teil auf eine
erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einzelnen Krankenkassen
zurückzuführen. Auffällig sind im Kassenartenvergleich insbesondere hohe
Ausgabensteigerungen bei den AOKn sowie der Knappschaft.

Weitere Entwicklung
Die bisherigen Ausgabenzuwächse der Krankenkassen von 4,2 Prozent im 1. bis 3.
Quartal bewegen sich bislang im Rahmen der Prognose des GKV-Schätzerkreises,
der für das Gesamtjahr 2020 eine Veränderungsrate von 4,3 Prozent
prognostiziert hat.

Die vorläufigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2020
werden erst Anfang März 2021 vorliegen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus
dem Frühjahr 2020 ist aber davon auszugehen, dass es in der laufenden zweiten
Corona-Welle wieder zu deutlichen Entlastungseffekte auf der Ausgabenseite der
Krankenkassen kommen wird, die auch im ersten Quartal 2021 anhalten könnten.
Eine in der Realität günstigere Ausgabenentwicklung im Vergleich zur Prognose
des Schätzerkreises erscheint deshalb sowohl für das laufende als auch für das
kommende Jahr nicht unwahrscheinlich.

Mit dem Maßnahmenpaket, dass der Bundestag mit dem GVPG in 2. und 3. Lesung
beschlossen hat, werden die Voraussetzungen für eine stabile
Finanzierungsgrundlage der GKV auch im kommenden Jahr geschaffen. Die drohende
Finanzierungslücke für 2021 wird durch einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5
Mrd. Euro, eine leistungsgerechte Abführung aus den Finanzreserven der
Krankenkassen in Höhe von 8 Mrd. Euro sowie die Anhebung des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz um 0,2 Beitragssatzpunkte geschlossen. Damit kann die vom
Bundeskabinett im Juni beschlossene Sozialgarantie zur Begrenzung des
Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf unter 40 Prozent auch in 2021 eingehalten
werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 04.12.2020

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