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Gesundheitsministerin übergibt Feststellungsbescheid an die Havelland Kliniken

Gesundheitsministerin übergibt Feststellungsbescheid an die Havelland Kliniken (Land Brandenburg).



Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat am heutigen Samstag (11. September) die Havelland Kliniken, Standort Nauen, besucht und dort den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Zu dem Krankenhaus gehört noch ein zweiter Standort in Rathenow. Grundlage ist der Vierte Krankenhausplan
des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist. Mit dem Bescheid
steigt die Gesamtbettenkapazität des Hauses gemäß der Bedarfsanalyse von 542
auf 576 Betten. Bei dem Besuch informierte sich die Ministerin über die Arbeit
des Krankenhauses und die besonderen Herausforderungen in Pandemie-Zeiten.

Die Havelland Kliniken mit ihren Standorten in Nauen und Rathenow sind ein
Krankenhaus der Regelversorgung in öffentlicher Trägerschaft im
Versorgungsgebiet Havelland-Fläming. Regelversorger decken ein größeres
Leistungsspektrum ab als Krankenhäuser der Grundversorgung, sodass dort auch
spezialisiertere Behandlungsformen angeboten werden und komplizierte
Krankheitsfälle versorgt werden können.

Ministerin Nonnemacher: „Um auch in Zukunft eine bedarfsgerechte,
flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige medizinische
Versorgung in allen Teilen des Landes sicherstellen zu können, sind neue und
erweiterte Formen von Kooperationen zwischen den Akteuren der
Gesundheitsversorgung notwendig. Den Havelland Kliniken kommt dabei als
Regelversorger eine wichtige Rolle zu, denn diese Krankenhäuser sollen
Einrichtungen einer niedrigeren Versorgungsstufe mit Wissenstransfer und bei
der Sicherung der Qualität der Versorgung unterstützen.“

Mit dem Vierten Krankenhausplan wird die Gesamtkapazität an beiden Standorten
entsprechend der Bedarfsanalyse von 542 auf 576 Betten angehoben. Davon
entfallen 497 Betten auf den vollstationären Bereich, bei den restlichen 79
handelt es sich um Tagesklinikplätze. Am Standort Nauen gibt es einen leichten
Abbau im vollstationären Bereich von 319 auf 311 Betten. In den Fachbereichen
Chirurgie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe werden dort jeweils vier
Betten abgebaut, in der Inneren Medizin gibt es künftig insgesamt sechs Betten
weniger. In der Kinder- und Jugendmedizin hingegen wächst die Zahl der Betten
um vier, in der Urologie um zwei. Im teilstationären Bereich kann die Klinik in
Nauen ihre Kapazitäten um 14 Betten erweitern.

Nora Freitag, Prokuristin der Havelland Kliniken GmbH: „Mit dem Vierten
Krankenhausplan und der darin vorgesehenen Erweiterung und Spezialisierung der
Tagesklinischen Kapazitäten sehen wir uns bestätigt, den ländlichen und
sektorenübergreifenden Versorgungsauftrag als Havelland Kliniken
Unternehmensgruppe weiterhin mit hoher Qualität zu erfüllen. Es geht nun darum,
sektorenübergreifende Strukturen zu stärken und interdisziplinäre Strukturen
auszuschöpfen. Dafür haben wir als Unternehmensverbund die besten
Voraussetzungen. Mit dem neuen Notfallzentrum, telemedizinischen Strukturen
sowie der Erweiterung des Intensivbereichs zeigen wir erneut unsere
Bereitschaft und Fähigkeit, die medizinische Versorgung in der Region
zukunftsorientiert auszurichten.“

Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen
und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten,
denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen
Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung
einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66
Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater
und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.

Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre
fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der
Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind
vollstationär, 1.972 teilstationär.

Quelle: Land Brandenburg, 11.09.2021

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