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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Pflegebudget und Krankenhausreform regeln

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Hickhack um das Pflegebudget beenden / Echte Krankenhausreform mit Versorgungsstufen umsetzen (Pressenachricht).



Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) würdigen die Universitätsklinika den Versuch des BMG, die Pflegebudgetverhandlungen
zu vereinfachen. Mit der verfolgten Neuregelung ist jedoch mit negativen Auswirkungen zu rechnen.

Mit der Einschränkung der Berufsgruppen, die zukünftig über das Pflegebudget
finanziert werden sollen, wird der Fehlanreiz verstärkt, möglichst viele
Tätigkeiten auf diese Berufsgruppen zu übertragen. Hierdurch werden
Krankenhäuser, die Pflegekräfte durch Einbezug anderer Berufsgruppen entlasten,
strukturell benachteiligt. Die Ungleichbehandlung von Berufsgruppen, die einen
wichtigen Beitrag für die Pflege am Bett leisten, wird manifestiert. Gerade
qualifiziertes Personal, wie z. B. Hebammen auf Neugeborenen-Stationen, das
einen wichtigen Beitrag für die Pflege am Bett leistet, muss weiterhin
vollständig im Pflegebudget angerechnet werden können.

Die neue Zuordnung zur „Pflege am Bett“ wird den hohen administrativen Aufwand
nicht reduzieren, sondern weiterhin Konfliktpotenzial bergen. Die Neuregelung
wird somit nicht zu der gewünschten Vereinfachung führen.

Prof. Dr. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika
Deutschlands (VUD), erklärt: „Der Gesetzgeber verliert sich zunehmend im
Klein-Klein. Das fehlende Gesamtkonzept führt zu einer weiteren Steigung der
Komplexität auf Bundes- und Ortsebene. Die Universitätsklinika sprechen sich
anstelle kleinteiliger Neuregelungen für eine auf Versorgungsstufen aufbauende
Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung aus. Der Koalitionsvertrag macht
dazu klare Vorgaben. Die Universitätsklinika haben dazu kürzlich ein Konzept
zur Umsetzung von Versorgungsstufen vorgestellt.“

Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, führt aus: „Mit der bundesweiten
Festlegung von Versorgungsstufen und einer daran geknüpften Finanzierung könnte
der Bund den Ländern einen Weg für eine bedarfsgerechtere Krankenhausplanung
aufzeigen. Wir brauchen zeitnah eine Krankenhausreform, damit zukünftig die
Krankenhausstandorte, die wirklich bedarfsnotwendig sind, auch ausreichend
Personal vorhalten und so eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung
gewährleisten können.“

Prof. Dr. Jens Scholz ergänzt: „Der Fachkräftemangel trifft uns wie ein
Tsunami. Entlastungstarifverträge oder die PPR 2.0 lassen sich nicht mit Leben
füllen, wenn man nicht bereit ist, die Krankenhausversorgung zu konzentrieren.
Wenn die Länder dem Anspruch ihrer Bevölkerung auf Spitzenversorgung gerecht
werden wollen, müssen sie jetzt endlich ehrliche Lösungsangebote finden.“

Quelle: Pressenachricht, 27.07.2022

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