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Gutachten: Wissenschaftler belegen, dass Ausgleichszahlungen notwendig waren und ausgeweitet werden müssen

Zwischenergebnis des Gutachtens von RWI und TU: Wissenschaftler belegen, dass Ausgleichszahlungen notwendig waren und ausgeweitet werden müssen (Pressemitteilung).



Das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit für den Expertenbeirat zu den Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes erstellte Gutachten zur Erlössituation bescheinigt, dass die Ausgleichszahlungen dringend notwendig waren, eine Überzahlung nicht stattgefunden hat und die
Krankenhäuser mit extremen Fallrückgängen und Erlösausfällen zu tun hatten. Und dies, obwohl in diesem Gutachten noch nicht einmal das vierte Quartal des Jahres mit den
schlimmsten Monaten der Pandemie umfasst ist“, erklärte Dr. Gerald Gaß, der designierte Hauptgeschäftsführer der DKG.

Gerade im vierten Quartal flossen auch die geringsten Ausgleichszahlungen. Die
meisten Krankenhäuser sind völlig leer ausgegangen. Dies macht deutlich, dass
auch die im Gutachten genannte durchschnittliche (Netto‐)Erlössteigerung von
2,4 Prozent bis Ende des Jahres vollständig aufgezehrt sein wird. Die
psychiatrischen Kliniken haben im vierten Quartal gar keine Ausfallzahlungen
erhalten, bei einem hohen Einbruch der Belegungen von durchschnittlich 15 bis
20 Prozent. Im Gesamtjahr haben die Ausgleichszahlungen also gerade einmal die
Erlösausfälle ausgeglichen. Für den Zeitraum zwischen Januar und September 2020
haben die Krankenhäuser pandemiebedingt rund 15,5 Prozent weniger Patienten
behandelt und somit hohe Erlösausfälle gehabt. Im Zeitraum bis Ende Mai waren
es gar rund 30 Prozent. „Damit belegt das Gutachten die Notwendigkeit des
Rettungsschirmkonzeptes mit Ausgleichszahlungen und mit dem Ganzjahresausgleich
zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser. Zudem beweist es, dass
Behauptungen über eine angebliche Überzahlung der Krankenhäuser schlichtweg
falsch sind. 12,5 Millionen ausgefallene Belegungstage führten zu
Erlösausfällen in Höhe der Ausgleichszahlungen“, so Gaß.

Der Untersuchungszeitraum des Gutachtens endet im September 2020. Doch gerade
in den Wochen danach, bis Mitte November, haben die Krankenhäuser überhaupt
keine Ausgleichszahlungen erhalten. Danach waren nur noch rund 25 Prozent der
Kliniken für einen Ausgleich berechtigt, Psychiatrien bekamen gar keine
Ausgleiche mehr. In derselben Zeit sorgte aber die zweite Infektionswelle für
extreme Fallrückgänge und Erlösausfälle. Deswegen hat der Beirat die
Wissenschaftler aufgefordert, das Gutachten für das ganze Jahr
weiterzuentwickeln. Das Ergebnis soll zur nächsten Beiratssitzung am 24.
Februar vorliegen.

Schon heute ist gesichert, dass die zweite Welle von den Krankenhäusern noch
viel mehr als die Welle im Frühjahr abfordert. Deshalb wird auch 2021 wieder
durch deutliche Erlösausfälle geprägt sein, die über das bestehende
Krankenhausfinanzierungssystem nicht aufgefangen werden können. Notwendig ist
deshalb auch in diesem Jahr ein Rettungsschirm aus Liquiditätssicherung und
Ganzjahresausgleich für alle Krankenhäuser. „Wir brauchen für das ganze Jahr
eine gesicherte wirtschaftliche Perspektive für die Deckung der Personal- und
Sachkosten eines Krankenhauses. Regelungen, die immer nur für vier Wochen und
nur für wenige Krankenhäuser verlängert werden, werden der hochproblematischen
Lage der Kliniken nicht gerecht. Der Ganzjahresausgleich führt auch nicht zu
Mehrausgaben, sondern stellt sicher, dass die für die Krankenhäuser
einkalkulierten Krankenkassenbeitragsanteile auch für die Deckung der Kosten
der Krankenhäuser eingesetzt werden“, so Dr. Gaß.

Quelle: Pressemitteilung, 11.02.2021

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