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GVWG: BÄK kritisiert geplante Ausweitung der Mindestmengenregelung

GVWG: BÄK kritisiert geplante Ausweitung der Mindestmengenregelung (Bundesärztekammer).



Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet die geplante Streichung der Regelungen für Qualitätszu- und Abschläge in dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) positiv. Ihnen habe es stets an tragfähiger Evidenz gemangelt, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum GVWG-Entwurf.
Kritisch sieht die BÄK dagegen die Ausweitung und Verschärfung der
Mindestmengenregelung – insbesondere, weil dies im GVWG unter den Schlagworten
„Qualität“ und „Transparenz“ geschehe und die Mindestmengen nicht als
ordnungspolitische Setzungen eingeordnet würden. Als sinnvoller erachtet die
BÄK Vorgaben zur Strukturqualität auf wissenschaftlicher Grundlage, da diese
ohne aufwändige Bürokratie umgesetzt und nachgewiesen werden könnten.

Auch die in dem Entwurf vorgesehenen einrichtungsbezogenen Vergleiche stoßen
bei der Ärzteschaft auf Kritik. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass
vergleichende Veröffentlichungen „quasi automatisch“ zu einer besseren Qualität
in der Versorgung führten. Hinzu kommen erhebliche Zweifel am methodischen
Fundament. Mit der Ausdehnung der Vergleiche auf den vertragsärztlichen Bereich
werde sich „das Potenzial methodischen Scheiterns, wie man es zuletzt am
Versuch der Verwendung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für einige
wenige Krankenhausleistungen beobachten konnte, potenzieren“, prognostiziert
die BÄK.

Bei der sektorenübergreifenden Kooperation in der Akut- und Notfallversorgung
vermisst die BÄK ein „schlüssiges Gesamtkonzept“. Nachdem der Gesetzgeber es in
der aktuellen Wahlperiode versäumt habe, die Notfallversorgung grundlegend zu
reformieren, versuche er im GVWG nun, „als dringlich empfundene
Regelungslücken“ zu schließen. So sei die geplante Einführung eines
verbindlichen Ersteinschätzungsinstruments im KV-Bereich zwar sinnvoll, aber
durch die Selbstverwaltung bereits in der Realisierung. Es bedürfe keiner
gesetzlichen Detailregelungen, stellt die BÄK klar. Stattdessen sei
grundsätzlich zu klären, nach welchen Regeln die sektorenübergreifende
Zusammenarbeit in der Notfallversorgung ausgestaltet werden soll. Zudem sei es
notwendig, die aus Sicht der Patienten zunehmenden akuten Handlungsbedarfe
entsprechend aus zu finanzieren. Dann könnten im nächsten Schritt – angepasst
an die regional vorhandenen Ressourcen – mit den Partnern der Selbstverwaltung
Versorgungslösungen entwickelt werden.

Während die Bundesärztekammer die vorgesehene Förderung der Koordination in
Hospiz- und Palliativnetzwerken durch die Krankenkassen positiv wertet, lehnt
sie eine Ausweitung der Zweitmeinungsverfahren ab. Bisher sei kein Mehrwert der
bestehenden Zweitmeinungsregeln für die Versorgung belegt, so die Begründung.
Zudem ändere eine Ausweitung nichts an dem ohnehin bestehenden Rechtsanspruch
der Versicherten.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
(Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) und den
Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
(Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

Quelle: href='https://www.mydrg.de/k/btg' title='GVWG: BÄK kritisiert geplante
Ausweitung der Mindestmengenregelung'>Bundesärztekammer
, 12.04.2021

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