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GVWG: Regelung zur ambulanten Notfallversorgung geht in die falsche Richtung

GVWG: Regelung zur ambulanten Notfallversorgung geht in die falsche Richtung (KKVD).



Zur heutigen Beratung eines Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in erster Lesung im Deutschen Bundestag und zur Kritik von drei Ärzte-Verbänden an der darin enthaltenen Regelung für ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren in der ambulanten Notfallversorgung erklärt
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

„Es ist unbestritten, dass bei der Notfallversorgung Reformbedarf besteht.
Weiterhin wird in den Notaufnahmen der Krankenhäuser viel Zeit für die
Versorgung von Patienten aufgewendet, die in den Arztpraxen oder beim
kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ebenfalls gut aufgehoben wären. Auch wenn
die seit 2012 eingerichtete Service-Telefonnummer 116117 und die seit 2016
gesetzlich verankerten Portalpraxen positive Trends bei der zielgenaueren
Patientensteuerung gesetzt haben, besteht noch Luft nach oben.

Der Reformvorschlag im GVWG geht allerdings in die falsche Richtung. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt
wird, ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren für
ambulante Notfallbehandlungen in Krankenhäusern zu entwickeln. Dieser Vorschlag
setzt an der falschen Stelle an, da ein solches Instrument zuerst im ambulanten
niedergelassenen Bereich bundesweit einheitlich etabliert werden sollte, um
eine zielgerichtete Patientensteuerung zu Haus- und Facharztpraxen zu
erreichen. Das hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum
Gesetzentwurf vom 12. Februar 2021 deutlich gemacht hat. Und so argumentieren
nun auch drei führende Ärzte-Verbände.

Die Krankenhäuser nehmen schon heute eine professionelle Einschätzung der
Behandlungsnotwendigkeit auf Basis eines strukturierten und validierten Systems
vor. Dies ist auch bereits verpflichtender Bestandteil der bestehenden
G-BA-Regelung zum gestuften System der Notfallstrukturen ab der
Basisnotfallversorgung. Die Erarbeitung eines zusätzlichen
Ersteinschätzungsverfahrens wird den Aufwand und die Kosten nur erhöhen und ist
daher nicht notwendig.

Ein konkreter Lösungsansatz wäre es vielmehr, Patienten stärker als heute an
die Hand zu nehmen und in die Versorgungswege zu lotsen, die ihrem jeweiligen
Bedarf entsprechen. Hierfür wäre ein strukturierter Prozess im niedergelassenen
Bereich hilfreich, wie er sich mit dem ausgearbeiteten Vorschlag eines
Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) umsetzen ließe. Dieser vernünftige
Vorschlag liegt seit 2018 auf dem Tisch. Daran sollte weitergearbeitet werden
und damit könnten sich viele der bestehenden Probleme lösen lassen.“

Quelle: KKVD, 26.02.2021

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