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Hessische Landesregierung darf überfällige Reformen in Krankenhäusern nicht verschlafen!

Hessische Landesregierung darf überfällige Reformen in Krankenhäusern nicht verschlafen! (DGB).



Der DGB Hessen-Thüringen fordert die hessische Landesregierung auf, sich konstruktiv in die bundesweite Debatte für eine umfassende Reform der Krankenhauslandschaft einzubringen. Am 5. Januar 2023 berät die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre
Vorschläge mit den Ländern.

„Die Empfehlungen der Regierungskommission sind ein erster richtiger Schritt zu
einer Abkehr vom profitorientierten Krankenhaussystem. Insgesamt bleibt sie
aber auf halber Strecke stehen“, stellt Renate Sternatz, stellvertretende
Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, fest.

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll die
Krankenhausvergütung in Zukunft weniger über die Fallpauschalen (DRG’s) sondern
stärker über sogenannte „Vorhalteanteile“ finanziert werden. Sternatz erklärt:
„Das bedeutet: Krankenhäuser werden zukünftig stärker dafür vergütet, wenn sie
Leistungen vorhalten und sind weniger durch den Kostendruck der
Mengenabrechnung getrieben. Die Versorgung der Patient*innen soll wieder mehr
von der medizinischen Notwendigkeit gedacht und nicht vom Profitstreben der
Klinikkonzerne bestimmt werden. Das kann zur Entlastung des medizinischen
Personals beitragen. Die Gewerkschaften fordern, das System der Fallpauschalen
komplett abzuschaffen. Wir wissen nicht erst seit der Corona-Pandemie, dass
Krankenhäuser ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Die
Renditeorientierung der Klinikkonzerne ist völlig aus der Zeit gefallen.“

Allerdings nütze eine Umstellung der Finanzierung nur, wenn auf Landesebene
endlich notwendige Strukturreformen auf den Weg gebracht würden: „Im Juni 2022
hat Ministerpräsident Rhein bei seinem Amtsantritt einen hessischen
Krankenhausgipfel angekündigt, um über die zukunftssichere Aufstellung der
Krankenhäuser zu beraten. Weder die Staatskanzlei noch der hessische
Sozialminister Klose haben den Worten bisher Taten folgen lassen. Schwarz-Grün
muss endlich einen Vorschlag auf den Tisch legen, wie die Krankenhausversorgung
in den sechs hessischen Versorgungsregionen zukünftig gestaltet werden soll“,
so Sternatz und warnt: „Die Landesregierung darf diese Strukturreform nicht
verschlafen, sondern muss die Debatte mit Vorschlägen für eine wohnortnahe und
bedarfsgerechte Versorgung gestalten.“

Es drohe die Gefahr, dass durch die Eingruppierung der Krankenhäuser in
Leistungsgruppen zukünftig Versorgungslücken entstehen. „Gerade im ländlich
geprägten Nord- und Osthessen darf es nicht zu einer Unterversorgung kommen.
Die Landesregierung muss hier ihrem Auftrag nachkommen und frühzeitig steuern“,
fordert Sternatz.

Dazu gehöre auch, dass das Land Hessen die sogenannten Investitionskosten, also
die Kosten für etwa Neubauten, Instandhaltung und medizintechnische Geräte der
Krankenhäuser vollumfänglich trage: „Die Landesregierung plant im
Doppelhaushalt eine Erhöhung für die investiven Mittel der Krankenhäuser ein.
So löblich das zunächst klingt: Die Mittel reichen immer noch hinten und vorne
nicht. Nicht einmal die Hälfte der Investitionen von Krankenhäusern werden aus
Landesmitteln finanziert. Die Hessische Krankenhausgesellschaft hat einen
Mindestbedarf von 460 Millionen Euro pro Jahr berechnet“, so die
Gewerkschafterin und ergänzt: „Alle Fakten liegen auf dem Tisch, alle Akteure
sind gesprächsbereit. Es liegt jetzt an Sozialminister Klose, die
Reformvorschläge der Kommission vor Ort zu diskutieren und umzusetzen. Hier
müssen mutige Schritte her in den Bereichen der Digitalisierung etwa oder bei
der Schaffung sektorenübergreifender Versorgungsangebote.“

Quelle: DGB, 04.01.2023

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