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Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen

Hybrid-DRGs: Restaurant, in dem man weder die Speisekarte noch die Preise kennt (BDC).



Pressemitteilung des BDC zum Änderungsantrag der Koalition vom 8.11.2022 mit dem Ziel, eine spezielle sektorengleiche Vergütung („Hybrid-DRGs“) ins Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) aufzunehmen. Berlin, den 11. November 2022 – Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer
speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber
einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im
Gesundheitswesen machen. Damit hätte er die im Koalitionsvertrag verankerte
Ankündigung sogenannter „Hybrid-DRGs“ für eine sektorengleiche Behandlung
eingelöst. Regulatorisch soll dies durch einen neuen § 115f im SGB V über das
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zum 1.1.2023 erfolgen. Das KHPflEG
wurde am Mittwoch (9.11.2022) in einer Expertenanhörung vor dem
Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

„Dies erfüllt im Grundsatz eine langjährige Forderung auch des Berufsverbandes
der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nach einer adäquaten Förderung des
Ambulanten Operierens,“ erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Und:
„Das wäre in der Tat ein ganz wichtiger Schritt hin zur Überwindung der
Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem.“

Allerdings sollen alle Detailregelungen, insbesondere zum Umfang des
Leistungskataloges, zur Vergütung, Abrechnung und Dokumentation durch
Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. Bislang war dies
Aufgabe der Selbstverwaltung, die dafür auch die nötige Erfahrung mitbringt.

„Bekanntlich steckt der Teufel oft im Detail,“ so Rüggeberg. Angesichts der
unendlich verschleppten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die
ebenfalls durch Rechtsverordnung des Ministeriums in Kraft tritt, sei nun die
Frage, ob die im Gesetz nicht konkretisierten Rahmenbedingungen dann auch
wirklich rechtzeitig und sachgerecht klar benannt würden. Rüggeberg: „Das beste
Restaurant ist nutzlos, wenn man weder die Speisekarte noch die Preise kennt.“

Quelle: BDC, 11.11.2022

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