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IKK e.V.: Digitale Transformation des Gesundheitswesens konsequent vorantreiben!

IKK e.V.: Digitale Transformation des Gesundheitswesens konsequent vorantreiben! (Pressemitteilung).



Innungskrankenkassen positionieren sich zur Bundestagswahl 2021 / Digitalisierung bietet große Chance, die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten nutzenorientiert, qualitätsbasiert und wirtschaftlich zu gestalten / Keine Eingriffe des BMG bzw. der gematik in
Kernbereiche der Selbstverwaltung / Keine einseitige Finanzierung durch die GKV

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens muss konsequenter
vorangetrieben werden. Dies fordern die Innungskrankenkassen von der künftigen
Regierung. Dabei müssen die notwendigen Schritte unter Beteiligung der GKV
diskutiert und qualitätsgesichert für die Versicherten umgesetzt werden. Den
Innungskrankenkassen ist es ein besonderes Bedürfnis, ihre Versicherten auf dem
Weg der Digitalisierung umfassend und qualitätsbasiert zu unterstützen. Dafür
ist es erforderlich, dass die GKV als Kostenträger über einen entsprechenden
Handlungsspielraum verfügt. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen
zielführend gestaltet und Finanzierungsverpflichtungen gerecht verteilt werden,
so die Innungskrankenkassen.

„Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung in dieser Legislatur Tempo bei der
Digitalisierung gemacht hat!“, sagt Hans Peter Wollseifer,
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Wir Innungskrankenkassen sehen schon seit
langer Zeit die Digitalisierung als ein wesentliches Element eines modernen,
qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Gesundheitssystems. Hierfür
unterstützen die Innungskrankenkassen das Projekt „Digitaler Plan Bund“ für das
Gesundheitswesen. Voraussetzung ist der konsequente Ausbau der
Telematikinfrastruktur (TI) und die verpflichtende Anbindung aller im
Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer.“

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. fordert zudem: „Der
Mehrwert der digitalen Versorgungslösungen muss sich in einer Verbesserung der
Versorgungsqualität, der Patientenzufriedenheit und Lebensqualität sowie in
einer verbesserten Wirtschaftlichkeit zeigen.“ „Aufgabe des BMGs an dieser
Stelle ist es, einen einheitlichen und gemeinsamen Rahmen festzulegen. In
diesem aber sind die Kassen für die Realisierung verantwortlich!“, erläutert
Müller und erneuert damit die Kritik der Innungskrankenkassen an der Rolle und
Finanzierung der gematik.


Bei allen digitalen Anwendungen ist für die Innungskrankenkassen entscheidend,
dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung gewährleistet
sind. „Die Datenhoheit muss auch weiter allein beim Versicherten liegen“, so
der Vorstandsvorsitzende. „Allerdings bedarf es einer intensiven Diskussion,
inwieweit nachvollziehbare datenschutzrechtliche Anforderungen einer adäquaten
Versorgung und Versorgungssteuerung entgegenstehen.“

Quelle: Pressemitteilung, 05.07.2021

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