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Inflationsausgleich: Geld mit der Gießkanne zementiert überholte Strukturen in Krankenhäusern

Inflationsausgleich: Geld mit der Gießkanne zementiert überholte Strukturen in Krankenhäusern (AOK Bundesverband).



Die Forderungen nach einem Inflationsausgleich für Krankenhäuser und andere Bereiche des Gesundheitswesens mehren sich. Über die möglichen Folgen für die ohnehin angespannten Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sprach
Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, im Interview mit dem AOK-Medienservice (ams).

Die Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) hat das Bundesgesundheitsministerium
gebeten, aufgrund der steigenden Energie- und Sachkosten einen
Inflationsausgleich für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und weitere Akteure
im Gesundheitswesen zu schaffen. Was halten Sie von diesem GMK-Beschluss?

Richard: Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass es einen speziellen
Inflationsausgleich für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben soll. Denn
die Energiekosten, die hier vor allem zur Begründung herangezogen werden,
machen im Gegensatz zum großen Block der Personalkosten nur einen sehr geringen
Teil von ein bis zwei Prozent der laufenden Kosten von Kliniken und
Pflegeheimen aus. Zudem haben wir im Krankenhausbereich mit dem jährlich
angepassten Orientierungswert als Basis für die Erhöhung der
Landesbasisfallwerte bereits einen sehr gut funktionierenden Mechanismus zum
Ausgleich von steigenden Kosten. Der Orientierungswert 2023 wird wegen der
aktuell steigenden Preise wohl deutlich höher ausfallen als in den vergangenen
Jahren. Bei den Pflegeeinrichtungen können Kostensteigerungen im Rahmen der
laufenden Vergütungsverhandlungen geltend gemacht werden. Ein unterjähriger
Ausgleich für Kostensteigerungen ist daher weder im Krankenhausbereich noch in
der Pflege notwendig. Er würde letztlich ausschließlich zu Lasten der
Beitragszahler gehen – und deren Belastungen werden angesichts der großen
Defizite in den Finanzen von GKV und Sozialer Pflegeversicherung in den
nächsten Monaten ohnehin steigen.
[...]

Quelle: AOK Bundesverband, 01.07.2022

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