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Intensivpflege: Mediziner begrüßen neuen Gesetzesentwurf und fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten

Intensivpflege: Mediziner begrüßen neuen Gesetzesentwurf und fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten (Pressemitteilung).



Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten: Statt von der künstlichen Beatmung schnellstmöglich entwöhnt zu werden, werden Betroffene oft so lange wie möglich an Maschinen angeschlossen. Der Grund ist oft finanzieller Natur.
Für die Versorgung eines Beatmungspatienten im eigenen Zuhause erhalten
Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro, spezialisierte Pflegeeinrichtungen
verlangen von Angehörigen bis zu 3.000 Euro pro Monat. Diese Entwicklung will
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem heute öffentlich gemachten Entwurf
zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ stoppen. „Wir unterstützen diese
wichtige Initiative und fordern den Bundesgesundheitsminister auf, Vertreter
der Intensivmedizin jetzt in die Ausgestaltung des Gesetzes miteinzubeziehen“,
sagt Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Nur Ärzte aus der
Intensivmedizin sollten eine fachgerechte Indikation für eine außerklinische
Beatmung stellen dürfen. Zudem muss der Patientenwille zwingend eingehalten
werden.“

Es ist dringend an der Zeit zu handeln: „Auch wir haben in den vergangenen
Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an
außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das
gesamte Gesundheitssystem“, sagt Uwe Jassens, Chefarzt der Klinik für Innere
Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in
Eschweiler. Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe sich
drastisch erhöht. Schätzungen gehen heute von rund 30.000 Betroffenen aus, 2005
waren es lediglich 1.000 Patienten. Inzwischen haben sich in ganz Deutschland
sogenannte Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere Patienten gleichzeitig
betreut werden. „Gerade hier ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen an
die Qualität einer intensivmedizinischen Versorgung dort nicht erfüllt und auch
nicht ausreichend kontrolliert werden“, sagt Janssens.

Steigende Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Beatmungspatienten
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung Zuhause
nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und ambulante
Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht werden, gleichzeitig
sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in Spezialeinrichtungen auf zehn
Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat gedeckelt werden. Ein finanzieller
Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass Krankenhäuser Patienten häufiger von der
künstlichen Beatmung entwöhnen. Die DIVI unterstützt dieses Vorhaben, fordert
die Verantwortlichen aber dazu auf, zwei wichtige Aspekte mit in die neue
Gesetzgebung aufzunehmen, um auch zukünftig die Qualität der Intensivversorgung
zu sichern: Zum einen muss eine Indikation durch Ärzte aus der Intensivmedizin
gewährleistet sein. Zum anderen muss zwingend der Patientenwille beachtet
werden.

Ärzte und Patienten müssen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen
Die DIVI betont, dass die Indikation für eine außerklinische,
intensivmedizinische Versorgung von einem Arzt aus dem intensivmedizinischen
Bereich getroffen werden sollte. Auch der Patientenwille müsse bei einer
außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung wie der künstlichen Beatmung
unbedingt Beachtung finden, so DIVI-Präsident Janssens. „Eine solche Behandlung
muss durch den Patientenwillen gedeckt sein, da sie sowohl für den Betroffenen
als auch für die Angehörigen eine große Belastung darstellt. Ökonomische
Interessen dürfen hier keinesfalls eine Rolle spielen.“ Die DIVI fordert, dass
bei einer bestehenden außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung oder
Beatmung die Notwendigkeit in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige
Expertengruppe überprüft werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung, 13.08.2019

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