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Kabinett beschließt Staatsvertrag über ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin

Kabinett beschließt Staatsvertrag über ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin (Land Brandenburg).



Brandenburg und Berlin wollen ihr gemeinsames klinisches Krebsregister ausbauen und ihm zum 1. Januar 2023 auch die Aufgabe der Epidemiologie von Krebserkrankungen übertragen. Die Epidemiologie beschäftigt sich mit der Verbreitung, aber auch mit den Ursachen und Bedingungen von Erkrankungen in der
Bevölkerung. Für das geplante gemeinsame klinisch-epidemiologische
Krebsregister ist ein neuer Staatsvertrag notwendig, den das Brandenburger
Kabinett heute beschlossen hat. Der Berliner Senat hat dem heute parallel
ebenfalls zugestimmt.


Mit dem Kabinettsbeschluss kann Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den
Staatsvertrag für Brandenburg unterzeichnen. Danach bedarf er noch der
Ratifizierung durch beide Länderparlamente. Damit schaffen Brandenburg und
Berlin die rechtlichen Voraussetzungen für ein länderübergreifendes
klinisch-epidemiologisches Krebsregister in Form einer gemeinnützigen GmbH.
Alleinige Gesellschafterin ist und bleibt die Landesärztekammer Brandenburg.


Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Berlin und Brandenburg arbeiten seit
vielen Jahren im Gesundheitsbereich eng und erfolgreich zusammen. Ein Beispiel
dafür ist unser gemeinsames klinisches Krebsregister, das wir nun ausbauen.
Ziel ist, die Qualität der medizinischen Versorgung von Krebspatientinnen und
-patienten weiter zu verbessern. Dank großer Fortschritte bei Früherkennung,
Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen und die
Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den vergangenen
Jahrzehnten erheblich verbessert. Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch
den Krebsregistern zu verdanken. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten
umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der
Krebsbehandlung gezielt zu verbessern. Noch immer ist Krebs die zweithäufigste
Todesursache in Deutschland."


Hintergrund: Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
vom 18. August 2021 wird die Zusammenführung der klinischen und
epidemiologischen Krebsregister der Länder geregelt. Ziel ist, die
Krebsregisterdaten länderübergreifend insbesondere für überregionale
Forschungsprojekte besser nutzbar zu machen - um Krankheitsprozesse besser
verstehen zu können, die Versorgung von Tumorpatientinnen und Tumorpatienten zu
verbessern und die Forschung in der Onkologie signifikant zu stärken.


Seit dem 1. Juli 2016 führen die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames
klinisches Krebsregister (kurz: KKRBB, Internet: https://kkrbb.de). Trägerin
ist die „Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH", die als
Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg gegründet wurde. Das
KKRBB soll ab 2023 für Berlin und Brandenburg auch die epidemiologische
Registrierung von Krebserkrankungen wahrnehmen.


Die klinischen Krebsregister dienen vorrangig der Qualitätssicherung in der
Versorgung krebskranker Menschen. Hier werden Daten von der Diagnose über
einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Überleben
und Tod erfasst. Ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob
Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen - mit den Ergebnissen aus
der klinischen Krebsregistrierung können solche Fragen überprüft werden. Eine
zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse und deren Diskussion mit den behandelnden
Ärztinnen und Ärzten ist ein zentrales Element der klinischen Register.


Bei epidemiologischen Krebsregistern geht es um die bevölkerungsbezogene
Analyse. Hier werden Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von
Krebserkrankungen, ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der
Patientinnen und Patienten sowie über deren Überlebenszeit gewonnen. Die
Epidemiologinnen und Epidemiologen beschreiben zeitliche Trends und analysieren
regionale und internationale Unterschiede bei den einzelnen Krebsarten. Die
Daten bevölkerungsbezogener Krebsregister werden für die
Krebsursachenforschung, für die Beurteilung von Programmen zur
Krebsfrüherkennung oder zur Versorgungsforschung nutzbar. Auch bestimmte
Qualitätsparameter von Screening-Programmen lassen sich bestimmen,
beispielsweise der Anteil von Tumoren, die zwischen zwei
Screening-Untersuchungen diagnostiziert wurden.

Quelle: Land Brandenburg, 16.08.2022

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