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KHZG-Bewilligungsbescheid an Evangelisches Krankenhaus in Bad Dürkheim

Das Evangelische Krankenhaus in Bad Dürkheim bekommt Fördergelder für die Einrichtung eines Patientenportals zum digitalen Aufnahme- und Entlassmanagement (Medienmitteilung).



Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Evangelischen Krankenhaus
in Bad Dürkheim einen Förderbescheid in Höhe von 379.520 Euro überreicht.
Diesen übergab er in Vertretung von Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die
Mittel dienen der Einrichtung eines Patientenportals für ein digitales
Aufnahme- und Entlassmanagement.
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind
ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts –
konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im
ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie
wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die
Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land
bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Alexander
Schweitzer bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige, moderne
Gesundheitsversorgung sowie die zunehmende Digitalisierung seien zentrale
Punkte der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde
der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren.
Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei
unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere
digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische
Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales
Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende
telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus
Bundesmitteln gefördert.

Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das
Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher
rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt
den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der
Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur
Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der
„Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und
Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und
Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für
Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen
(https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/)
aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen
Krankenhäuser festlegen.

Quelle: Medienmitteilung, 21.09.2022

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