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KHZG: Problem fehlender Investitionen bleibt ungelöst

KHZG: Problem fehlender Investitionen bleibt ungelöst (AOK Bundesverband).



Da die Länder seit vielen Jahren ihrer Pflicht zur angemessenen Investitionsfinanzierung nicht im erforderlichen Umfang nachkommen, besteht in den Krankenhäusern ein erheblicher Nachholbedarf bei Investitionen in Digitalisierung und moderne Technik. Im Zuge eines Gesetzes für ein
Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) plant die
Bundesregierung deshalb die Auflage eines Krankenhauszukunftsfonds. Das
Vorhaben ist Teil „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“, das CDU/CSU und SPD Anfang
Juni im Koalitionsausschuss als Reaktion auf die Corona-Krise beschlossen
haben. Danach wird für die Jahre 2020 bis 2020 beim Bundesamt für Soziale
Sicherung (BAS) ein Sonderfonds aufgelegt, den Bund und Länder mit zusammen
rund 4,3 Milliarden Euro füllen. Allein der Bund will drei Milliarden
zusteuern. Das generelle Problem der mangelnden Investitionsförderung durch die
Bundesländer bleibe darüberhinaus jedoch ungelöst, kritisiert der
AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme. Das generelle Problem der mangelnden
Investitionsförderung durch die Bundesländer bleibe darüberhinaus jedoch
ungelöst, kritisiert der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum
Gesetzentwurf.

Grundsätzlich begrüßt die AOK zwar die Einrichtung eines
Krankenhauszukunftsfonds und die Finanzierung notwendiger Investitionen aus
staatlichen Mitteln, fordert aber vorher "über eine effiziente
Krankenhausstruktur nachzudenken". "Erst wenn klar ist, welche Krankenhäuser in
der Zukunft bedarfsnotwendig sind, ist eine digitale Ertüchtigung der
verbleibenden Krankenhäuser sinnvoll", heißt es in der Stellungnahme.
"Krankenhäuser, die besser in ein MVZ, ein regionales Gesundheitszentrum oder
in andere Versorgungsformen umgewandelt werden sollten, bedürfen keiner
IT-Förderung für Krankenhäuser."

Da sich im Gegensatz zum bestehenden Krankenhausstrukturfonds der
Krankenhauszukunftsfonds allein aus Steuergeldern des Bundes speisen soll,
sieht der Gesetzgeber zudem nicht die Notwendigkeit, die Krankenkassen in die
Bewilligung der Förderprojekte einzubinden. Der AOK-Bundesverband hält das für
einen Fehler und schlägt vor, dass die Krankenkassen "mit ihren spezifischen
regionalen Kenntnissen der einzelnen Krankenhausstrukturen und -träger die
Informationen der Länder im Antragsverfahren vervollständigen und somit eine
effiziente Mittelallokation unterstützen". Daher sei es sinnvoll, den
Krankenkassen ein Anhörungsrecht einzuräumen.

Quelle: AOK Bundesverband, 14.08.2020

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