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kkvd für Bereichsausnahme bei Klinikfusionen

kkvd für Bereichsausnahme bei Klinikfusionen (Pressemitteilung).



Die Ausschüsse für Wirtschaft und Gesundheit des Bundesrates beraten in dieser Woche erstmals über das GWB-Digitalisierungsgesetz. Im Entwurf der Bundesregierung sind auch Regelungen für zukünftige Krankenhausfusionen enthalten. Von der Fusionskontrolle ausgenommen sein sollen künftig solche
Zusammenschlüsse von Kliniken, die durch den Strukturfonds gefördert werden.
Mit dem Entwurf soll die 10. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Weg gebracht werden.

Aus Sicht des kkvd greift diese Ausnahmeregelung zu kurz. In einer
Stellungnahme für die Ausschüsse des Bundesrates fordert der kkvd eine
Bereichsausnahme für den Krankenhaussektor, wie sie bereits von
Monopolkommission in ihrem im Juli veröffentlichten Hauptgutachten Wettbewerb
2020 vorgeschlagen wurde. Danach müssen die von der Fusion ausgehenden
Qualitätsvorteile und positiven Auswirkungen auf Versorgungssicherungsziele
stärker berücksichtigt werden. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn
das Land die in der Krankenhausstrukturfonds vorgesehenen Bestätigungen zur
wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit abgegeben hat.

Quelle: Pressemitteilung, 21.10.2020

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