Kliniken in Bayern stehen vor Abbau von Versorgungsstrukturen





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Kliniken in Bayern stehen vor Abbau von Versorgungsstrukturen

GKV-Spargesetz ist in aktueller Fassung aus Sicht der BKG im Bundesrat nicht zustimmungsfähig (Bayerische Krankenhausgesellschaft).



Die Bayerische Krankenhausgesellschaft warnt vor einem 1,4-Milliarden-Euro-Erlösausfall für bayerische Kliniken ab 2027 und sieht die Umsetzung der Krankenhausreform durch das GKV-Spargesetz akut gefährdet – kurz vor dem Bundesratsbeschluss fordern BKG-Vorsitzende Tamara Bischof und Geschäftsführer Roland Engehausen die Ablehnung durch den Freistaat.



BKG: 1,4 Milliarden Euro Finanzlücke für Bayern – Krankenhausreform gefährdet

München, 07.07.2026

Besonders scharf kritisiert die BKG den massiven Aufwuchs der Abrechnungsbürokratie: Statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Stichprobenprüfungen soll künftig jede Dokumentationslücke oder Verweildauerüberschreitung zur Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen führen können.

Gleichzeitig sollen pflegeentlastende Maßnahmen um 86 Prozent gekürzt werden, was den Druck auf die Pflegebeschäftigten weiter erhöht, während kleinteilige Personal- und Strukturvorgaben bestehen bleiben, die laut BKG Teamarbeit und Innovation behindern.

Als positiv wertet die BKG den Verzicht auf eine Meistbenachteiligungsklausel bei den Erlöskürzungen – dies ändere aber nichts am Grundproblem.

Die BKG kündigt an, sollte das Gesetz dennoch verabschiedet werden, müssten sich die Verantwortlichen in Bayern zusammensetzen, um die Auswirkungen auf die stationäre Versorgung abzufedern.

Die Stellungnahme zeigt, dass Bayern-Intern ein erheblicher Widerstand aus dem Krankenhauslager besteht. Ob Ministerpräsident Söder schließlich doch zustimmt oder nicht, wird sich am kommenden Freitag zeigen.

Der Hinweis auf den Widerspruch zum Koalitionsvertrag – Stichprobenprüfungen statt Einzelfallbürokratie – wäre ebenso politisch aufzuarbeiten..

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