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Klinikverbund Hessen kritisiert den Kabinettsentwurf für ein so genanntes Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Klinikverbund Hessen: Kleinteiliges Bürokratiemonster in die Welt gesetzt (Pressemeldung).



Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für ein so genanntes Krankenhauspflege­entlastungsgesetz stößt bei den öffentlichen und kommunalen Krankenhäusern in Hessen auf heftige Kritik. „Schon der Name des Gesetzes ist irreführend, denn nur ein kleiner Teil beschäftigt sich mit der Krankenpflege
und Personalbemessung“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Anstatt den ausgearbeiteten Vorschlag zur Personalbemessung von Deutschem Pflegerat, verdi
und Deutscher Krankenhausgesellschaft umzusetzen, werde ein neues kleinteiliges
Bürokratiemonster geschaffen Eine verbindliche Personalbemessung für das
Pflegepersonal sei sicherlich sinnvoll, diese müsse jedoch flexibel genug sein,
um das Personal dort einsetzen zu können, wo tatsächlich gerade der Bedarf
bestehe.

Ein Großteil des Gesetzes beschäftige sich mir den Budgetverhandlungen zwischen
den Krankenhäusern und den Krankenkassen. „Nur in dem die Politik mit dem
Gesetz jetzt Fristen setzt, schafft man die inhaltlichen Probleme der
Budgetverhandlungen nicht aus der Welt“, ist Achim Neyer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen überzeugt. Die Verhandlungen
seien inzwischen inhaltlich völlig überladen. Statt einfach Fristen zu setzen
und die Schiedsstellen zu beschäftigen, müssten die Verhandlungen grundsätzlich
entschlackt werden. Zudem seien die Schiedsstellen personell gar nicht in der
Lage, die Vielzahl von anstehenden Entscheidungen in kurzer Zeit zu treffen,
wie es das Gesetz jetzt vorsehe.

„Man müsste die Schiedsstellen hauptamtlich besetzen, denn das wird mit dem
Gesetz ein Vollzeitjob“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen. Es sei reine Beschäftigungstherapie und
Geldverschwendung, dass sich wegen der Reglungen des Gesetzentwurfes nun
unzählige gut bezahlte Beschäftigte der Krankenhäuser und Krankenkassen
ausschließlich mit der Aufarbeitung der Budgets von teils mehreren Jahren
beschäftigen müssten – und das für jeden einzelnen Krankenhausstandort –, nur
um das Prinzip der prospektiven Verhandlungen wiederzubeleben. „Prospektive
Verhandlungen wurden in den 80er Jahren eingeführt, als es noch tagesgleiche
Pflegesätze gab; inzwischen haben wir mit den DRG-Fallpauschalen de facto ein
Preissystem, so dass die Prospektivität nicht mehr erforderlich ist,“ so
Schaffert.

Auch eine unkontrollierte Ausweitung der Krankenhausleistungen sei nicht mehr
zu befürchten, denn dafür gebe es gar keine Fachkräfte mehr. Zudem begrenzten
Personaluntergrenzen sowie der Prüfung von Strukturvoraussetzungen für
bestimmte Leistungen durch den Medizinischen Dienst eine Leistungsausweitung.
„Im Grunde könnten wir auf die Verhandlungen der Leistungsmenge ganz
verzichten“, mein Schaffert. Gleiches gelte für das Pflegebudget, da dort
sowieso die durch den Wirtschaftsprüfer testierten tatsächlichen Kosten
maßgeblich seien. „Bei kritischer Betrachtung könnten die Verhandlungen auf
Krankenhausebene inhaltlich erheblich verschlankt werden, dazu haben wir auch
konkrete Vorschläge“, erklärt Schaffert. Dadurch würden sowohl bei
Krankenhäusern als auch bei den Krankenkassen weniger personelle Ressourcen
eingesetzt und Kosten gespart. Dies käme am Ende der Versorgung zugute.

Neben den Budgetverhandlungen gebe es eine Reihe weiterer möglicher Maßnahmen,
um die ausufernde Bürokratie einzudämmen. „Lassen Sie uns gemeinsam endlich ein
Bürokratieentrümpelungsgesetz für die Krankenhausversorgung machen, damit die
Menschen, die in der Versorgung arbeiten, auch wieder das tun können, weshalb
Sie ihren Beruf ergriffen haben: nämlich Gesundheitsversorgung von Menschen!“
appelliert Schaffert an die Politik. Der Klinikverbund Hessen stehe mit
konstruktiven Vorschlägen dafür bereit.

Quelle: Pressemeldung, 15.09.2022

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