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Koalitionsvertrag bestätigt wichtige Rolle der Universitätsmedizin

Koalitionsvertrag bestätigt wichtige Rolle der Universitätsmedizin (Deutsche Hochschulmedizin e.V.).



Der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung, die morgen ihre Arbeit aufnimmt, adressiert viele Themen der Universitätsmedizin. Das ist ein wichtiges Signal. Denn die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, welche entscheidende Rolle diese für das Gesundheits- und Wissenschaftssystem spielt. Gleichzeitig
erfordert die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lage der Universitätsmedizin schnelle Entscheidungen.

Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt das Ziel der Koalition, eine
Krankenhausplanung und -finanzierung mit fünf Versorgungsstufen zu etablieren
und dabei die Uniklinika als eigene, höchste Versorgungsstufe im System zu
verankern. „Eine Reform der Krankenhausplanung und -finanzierung ist dringend
erforderlich, um die Krankenhauslandschaft auf Basis der Pandemieerfahrung
zukunftsfest zu machen. Es ist richtig, dabei auf die besondere Rolle der
Universitätsklinika als eigene Versorgungsstufe zu setzen. Für eine
leistungsfähige Universitätsmedizin brauchen wir jetzt aber auch zügige
Weichenstellungen mit finanziellen Verbesserungen“, so Prof. Dr. Jens Scholz,
1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Ein ebenfalls richtiger Ansatz sind die auskömmliche Finanzierung von
Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe sowie die dezidierte Finanzierung
der Kosten für die Weiterbildung von Ärzt:innen. Als positives Signal sieht die
Deutsche Hochschulmedizin auch die Rolle, die der Gesundheitsforschung als
Zukunftsinvestitionsthema zugedacht wird. Dies gilt insbesondere für die
weitere Finanzierung des Netzwerks Universitätsmedizin und der
Medizininformatik-Initiative.

„Wichtig aber wäre jetzt“, so Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des
Medizinischen Fakultätentages, „dass die Koalition die Finanzierung der neuen
ärztlichen Approbationsordnung sichert. Nur wenn dies zeitnah geschieht, kann
die geplante Einführung der Approbationsordnung vor 2026 erfolgen.“ In der
bisherigen Legislaturperiode konnten sich die beteiligten Akteure nicht auf
einen Finanzrahmen einigen, wodurch der Zeitplan sich verschieben könnte.

Quelle: Deutsche Hochschulmedizin e.V., 07.12.2021

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