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Kommission mit Chancen und Risiken und hoffentlich ohne Nebenwirkungen

VKD hoffe, dass Vorschläge der Reformkommission die tatsächlichen Notwendigkeiten widerspiegeln und deren Evidenz nachgewiesen werde (VKD-Online).



Gestern gab Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Besetzung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung bekannt. Ihre Empfehlungen sollen Grundlage für Krankenhausreformen ab 2023 werden. Es gebe einen starken Handlungsbedarf im Kliniksektor, so
der Minister. Die 15 Mitglieder der Kommission sind fraglos anerkannte Expertinnen und Experten. Insofern besteht aus Sicht des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands durchaus die Chance, den von Minister
Lauterbach gesehenen Handlungsbedarf in konkrete und sinnvolle Reformschritte
aufzulösen.

„Reformen sind fraglos notwendig und werden vom VKD seit Jahren immer wieder
angemahnt“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. „Wir hoffen – bei aller
Wertschätzung für die Kommissionsmitglieder – aber auch, dass ihre Vorschläge
die tatsächlichen Notwendigkeiten widerspiegeln und deren Evidenz nachgewiesen
wird. Angesichts der Zusammensetzung der Kommission hoffen wir zudem, dass der
Fokus des Gremiums nicht vor allem auf der Situation der Maximalversorger liegt
und die vielen für die Grundversorgung der Bevölkerung ebenfalls notwendigen
kleineren Häuser aus dem Blickfeld geraten. So wurde in den vergangenen Jahren
vereinzelt relativ pauschal und ohne nachgewiesene Evidenz kommuniziert, wie
viele Krankenhäuser Deutschland bräuchte. Es wurde eine radikale Reduzierung
der Anzahl der Krankenhäuser gefordert mit Fokussierung auf einige wenige große
Kliniken.“

Bei der Weiterentwicklung hin zu einer modernen und bedarfsgerechten
Krankenhausversorgung müssten auch ambulant-stationär integrierte Strukturen
und damit verbundene Standortfragen der Krankenhäuser patientengerecht geklärt
werden.

Wie in anderen wichtigen Branchen, etwa der Bahn oder der Bundeswehr, sind auch
im Krankenhausbereich seit Jahren riesige Investitionslücken aufgerissen. Ohne
evidenzbasierte Empfehlungen für den notwendigen Investitionsbedarf zur
Umsetzung der Reformen wird es daher ebenfalls nicht gehen.
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Quelle: VKD-Online, 03.05.2022

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