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Konzentration in der Krankenhauslandschaft - ein Garant für bessere Qualität der Versorgung

Konzentration in der Krankenhauslandschaft - ein Garant für bessere Qualität der Versorgung (VdEK).



Die Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) setzt sich für eine Verbesserung der Qualität in der Krankenhausversorgung ein. Dafür muss auch ein Konzentrationsprozess in der Kliniklandschaft Deutschlands stattfinden. In der Folge wird die Qualität der Versorgung nicht schlechter,
sondern besser.

„Durch die Bündelung von Standorten und Leistungsbereichen lassen sich die
Krankenhausstrukturen auch in Hessen weiter optimieren. Dadurch wird die
Qualität der Versorgung und auch die Sicherheit der Patienten wesentlich
gesteigert“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Erhebungen aus der Qualitätssicherung bestätigen: Dort, wo viele Kliniken
nebeneinander stehen oder nur kleine Krankenhäuser mit wenig Betten versorgen,
steigt das Risiko von Komplikationen und anderen Qualitätsmängeln. Aus
Befragungen ist ferner bekannt, dass die Versicherten bei planbaren Operationen
bereit sind, längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um in einem Krankenhaus
versorgt zu werden, das über viel Erfahrung und das geeignete Personal verfügt
und zudem alle technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.
Aber auch für akute Notfälle gilt: Patienten, die z.B. einen Herzinfarkt haben,
wollen lieber in einem Krankenhaus mit hoher Kompetenz versorgt werden.

Krankenhausstrukturfonds 2.0 zur Verbesserung der Struktur
2016 wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erstmals ein
Krankenhausstrukturfonds eingeführt. Dieser Fonds wird mit Mitteln aus dem
Gesundheitsfonds und einem Länderanteil finanziert. Ab 2019 geht der
Krankenhausstrukturfonds aufgrund des Pflegepersonalstärkungsgesetzes in eine
zweite Runde. Er soll die stationäre Versorgung strukturell verbessern,
Überkapazitäten abbauen, stationäre Versorgungsangebote und Standorte
konzentrieren sowie nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ambulante
Versorgungseinrichtungen umwandeln mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu
verbessern.

Der Krankenhausstrukturfonds 2.0 stellt für Hessen in den Jahren 2019 bis 2022
insgesamt rund 280 Millionen Euro für strukturverbessernde Maßnahmen zur
Verfügung. Krankenhäuser in Hessen können einen Antrag auf Förderung stellen,
wenn sie zur Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung der
Krankenhausstrukturen im Land beitragen wollen und die gesetzlichen
Förderkriterien nach § 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.

Quelle: VdEK, 17.07.2019

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