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Kostenexplosion belastet auch die hessischen Krankenhäuser

Kostenexplosion belastet auch die hessischen Krankenhäuser (Hessische Krankenhausgesellschaft).



Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) warnt vor einer weiteren Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage hessischer Krankenhäuser. Erforderlichkeit eines kurzfristigen Inflationskosten- und Energieausgleichs Laut den Erhebungen des Hessischen Statistischen Landesamtes lag die Inflationsrate im Mai 2022
– gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 8,4 Prozent. Im April 2022 hatte die Inflationsrate bei 7,9 Prozent und im März 2022 bei 8,0 Prozent gelegen. Diese
Preisentwicklungen sind im Wesentlichen durch einen massiven Anstieg der Preise für Energieprodukte
bedingt. Im Vorjahresvergleich stiegen die Preise für Energie im Mai 2022 laut dem Hessischen
Statistischen Landesamt durchschnittlich um 42,2 Prozent. Die Nahrungsmittelpreise nahmen im Mai
2022 um 2,0 Prozent gegenüber April 2022 zu. Die Preise für Waren insgesamt nahmen im Mai 2022
gegenüber April 2022 um 1,5 Prozent und gegenüber Mai 2021 um 14,3 Prozent zu. Das Niveau der Preise
für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im Mai 2022 um 0,5 Prozent über dem Niveau des
Vormonats und um 3,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Auch die hessischen Krankenhäuser sind von dieser teilweise immensen Preis- und Kostenentwicklung
betroffen. Der Geschäftsbereichsleiter für Krankenhausfinanzierung der HKG, Dr. Hans-Christian
Vatteroth, erläutert: „Andere Wirtschaftsunternehmen geben Preisentwicklungen an die Endverbraucher
weiter. Krankenhäuser können dies aber nicht! Eine entsprechende Berücksichtigung derartiger
Kostenanstiege kann nach der regulären Finanzierungssystematik grundsätzlich immer erst retrospektiv
erfolgen. Entsprechende Korrekturen kommen für die hessischen Krankenhäuser also viel zu spät! Jede
Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland kann ab heute das „9-Euro-Ticket“ nutzen. Eine Hilfestellung für
die Krankenhäuser ist bundesweit jedoch noch nicht in Sicht. Hier ist sofortiges Handeln erforderlich!“
Die Kostenexplosion und die fehlende Refinanzierung stellen die hessischen Krankenhäuser, die durch die
Auswirkungen der Pandemie ohnehin schon massiv belastet sind, vor eine weitere finanzielle und
teilweise existentielle Herausforderung. Angesichts der angespannten Lage ist ein unbürokratisches
Handeln der politisch Verantwortlichen zwingend. „Der Handlungsspielraum der hessischen
Krankenhäuser, die unverschuldet in schwierige finanzielle Fahrwasser geraten sind, wird zusehends
enger. Krankenhäuser sind auf schnelle politische Unterstützung angewiesen, um ihren Auftrag zur
bedarfsgerechten, patientenorientierten und hochqualifizierten Gesundheitsversorgung nachzukommen.
Es muss ein kurzfristiger, gegebenenfalls zeitlich befristeter Inflations- und Energiekostenausgleich auf
den Weg gebracht werden“, fordert der Geschäftsführende Direktor der HKG, Prof. Dr. Steffen
Gramminger.

Anpassung der Ganzjahreserlösausgleiche für die Jahre 2021 und 2022
Auch nach zwei Jahren Pandemie sind die hessischen Krankenhäuser bei weitem noch nicht in den
Regelbetrieb zurückgekehrt. Die Pandemie prägt weiterhin das Geschehen in den Krankenhäusern des
Landes. „Von einer Normalisierung sind wir gegenwärtig noch deutlich entfernt, die Krankenhäuser
kämpfen mit beständig steigenden Personalanforderungen trotz Personalengpässen und
Fachkräftemangel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit zwei Jahren an der
Belastungsgrenze und darüber hinaus,“ bekräftigt Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Während die Kosten für Personal und Infrastruktur steigen, führen Fallzahlrückgänge und die
coronabedingten Einschränkungen bei Wahlleistungsangeboten unmittelbar zu Erlösverlusten, die der
zum Jahresende auslaufende Ganzjahresausgleich nur teilweise ausgleicht. „Vergleichsmaßstab für einen
Normalbetrieb bei den Ganzjahresausgleichen der Jahre 2021 und 2022 ist das Jahr 2019 als letztes Jahr
vor der Pandemie. Die Regelungen der Ausgleiche sehen bezogen auf das Vergleichsjahr einen
Selbstbehalt der Krankenhäuser von 2 Prozent vor. Dieser Selbstbehalt war der Erwartung geschuldet,
dass die Krankenhäuser durch ein Aufholen der aufgeschobenen Behandlungen im jeweils restlichen Jahr
eine Kompensation erzielen können. Diese Erwartung hat sich aber nicht realisiert und wird auch in
absehbarer Zeit nicht erfüllt werden können. In der Konsequenz muss der zweiprozentige Selbstbehalt
der Krankenhäuser aufgehoben werden – und zwar rückwirkend“, so Dr. Hans-Christian Vatteroth.
„Es kann nicht sein, dass auf dem Rücken der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ein Spardruck ausgetragen wird. Die massiven Kostensteigerungen und die Auswirkungen der Pandemie
führen in einen kalten Strukturwandel in der hessischen wie bundesweiten Krankenhauslandschaft. Die
Pandemie hat aber gerade verdeutlicht, wie wichtig gut funktionierende Krankenhausstrukturen sind. In
Hessen hat die Kooperation zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern unter
Leitung des hessischen „Planungsstabs stationär“ eindrucksvoll gezeigt, dass eine qualitativ hochwertige,
patientenorientierte Gesundheitsversorgung auch in Krisenzeiten durch die Vielzahl der Krankenhäuser
gewährleistet ist. Hierauf sollten wir aufbauen und einer unkontrollierten Schließung von
Krankenhausstandorten aufgrund wirtschaftlichen Drucks entgegenwirken. Krankenhausstrukturen
nachhaltig zu sichern und deren Finanzierung auskömmlich zu gestalten, ist die Mammutaufgabe, der wir
uns schnellstmöglich widmen müssen“, ergänzt Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Über die HKG
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger
in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen
Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und
unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch
Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft
unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den
Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander

Quelle: Hessische Krankenhausgesellschaft, 01.06.2022

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