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Kostenexplosion und Folgen der Pandemie: Krankenhäuser brauchen wirtschaftliche Sicherheit

Krankenhäuser brauchen schnelle Hilfe, z.B. in Form eines Inflationszuschlags (KGRP).



Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP)) macht auf die sich weiter verschlechternde wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser aufmerksam. Die in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im Krankenhausvergütungssystem nicht wie von anderen Unternehmen über
Preisanpassungen weitergegeben werden. Daher brauchen die Krankenhäuser schnelle Hilfe in Form eines Inflationszuschlags. Infolge der Pandemie ist zudem eine Anpassung des Ganzjahresausgleichs für
2021 und 2022 dringend nötig, um die Kliniken wirtschaftlich zu stabilisieren.
Auch in Zeiten rückläufiger Corona-Zahlen zeichnet sich keine wirkliche Verbesserung
der wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser im Land ab.

Forderung eines kurzfristigen Inflations- und Energiekostenausgleichs
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben sich in Rheinland-Pfalz Waren
und Dienstleistungen im Mai 2022 um 7,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat
verteuert. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Aktuell werden von
sämtlichen Zulieferern, sei es Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte,
technische Ausrüstung etc., Zuschläge zwischen 5% und 20% auf das gesamte
Sortiment erhoben. Unternehmen können Kostensteigerungen an den
Endverbraucher weitergeben − Krankenhäuser können dies nicht. Einen
Korrekturmechanismus sieht das derzeitige System nicht vor.
Da die Kliniken Kostensteigerungen nicht über Preisanpassungen weitergeben
können, ist aus Sicht der KGRP ein kurzfristiger Inflations- und
Energiekostenausgleich erforderlich. „Die Krankenhäuser erwarten hier von der
Bundespolitik ein schnelles Handeln. Angesichts des Krieges in der Ukraine
mussauch nach unserer Einschätzung davon ausgegangen werden, dass sich diese
Entwicklung in den kommenden Monaten weiter fortsetzen, wenn nicht sogar
deutlich verschärfen wird. Da eine Kompensation der Kostenanstiege zeitnah umgesetzt
werden muss, könnte dies pragmatisch über einen gesetzlich vorgegeben Zuschlag
auf die Abrechnung des Krankenhauses erfolgen“, fasst KGRP-Geschäftsführer
Andreas Wermter die Forderungen zusammen.

Anpassung Ganzjahreserlösausgleich für 2021 und 2022
„So sehr wir uns etwas anders wünschen würden, vielen Kliniken in
Rheinland-Pfalz ist eine Rückkehr zur Normalität und damit eine Regelversorgung der
Patientinnen und Patienten mit notwendigen stationären Leistungen nach wie vor nur schwer
möglich“, so Wermter.

Weniger Behandlungen bedeuten aber zugleich weniger Einnahmen. Den Kliniken
fehlen damit die für die Begleichung der Gehälter und der sonstigen Kosten
notwendigen Erlöse. Und dies in einer Situation, in der auch die Krankenhäuser
mit hohen Kostensteigerungen, zum Beispiel im Bereich der Energie- und sonstigen
Sachkosten zu kämpfen haben.

Außerdem steht immer noch das Versprechen der Politik im Raum, dass kein
Krankenhaus aufgrund der Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche
Nachteile erleiden soll.
Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines
auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022.
Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlössituation
des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie. Die
Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht trotz anhaltender Kritik, u.a. der KGRP und
des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch, nach wie vor eine
2%-ige Selbstbeteiligung der Kliniken vor.

Die mit dem zweiprozentigen Selbstbehalt verbundene Erwartung, die Kliniken
könnten durch ein Aufholen der Fälle im restlichen Jahr eine Kompensation
erzielen, ist in 2021 nicht eingetreten und wird auch in unabsehbarer Zeit nicht
eintreten.

Folgerichtig muss auch hier umgehend eine Nachbesserung des
Krankenhaus-Rettungsschirms für alle Kliniken durch eine Anpassung der
Rechtsverordnung erfolgen – auch rückwirkend für bereits vereinbarte Ausgleiche.
„Aus unserer Sicht kann ein derzeit von der Bundesregierung ggf. verspürter
„Spardruck“ nicht dazu führen, dass Krankenhäuser infolge Corona-bedingter
Erlösverluste in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Es waren gerade die
Krankenhäuser, die in der Corona-Pandemie das Rückgrat der medizinischen
Versorgung der Bevölkerung gebildet haben“, so der KGRP-Geschäftsführer.

Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ist der Dachverband
der Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen von 84
Krankenhäusern mit rund 26.000 Betten. Über 980.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in den
rheinland-pfälzischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Hinzu kommen jährlich mehr als
80.000 ambulante Operationen. Die Kliniken sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber in
Rheinland-Pfalz mit rund 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Krankenhausgesellschaft
Rheinland-Pfalz unter
www.kgrp.de.
ViSdP: Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft
Rheinland-Pfalz e.V.

Quelle: KGRP, 30.05.2022

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