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Krankenhäuser brauchen Corona-Flexibilität

DKG zu steigenden Infektionszahlen und den Auswirkungen auf die Kliniken: Krankenhäuser brauchen Corona-Flexibilität (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Angesichts der steigenden Zahl von krankenhausbehandlungsbedürftigen Coronafällen erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung und der Bundesländer mit Konzentration auf die Infektionsprävention muss dringend und schnell um Maßnahmen ergänzt
werden, die die Krankenhäuser in die Lage versetzen, mit maximaler Flexibilität
und Ressourcenverfügbarkeit die Pandemie von der medizinischen Seite her so
abzusichern, dass eine Überlastung der Krankenhäuser und ein erneuter Lockdown
des gesamten wirtschaftlichen Geschehens vermieden werden kann.

In absolutem Widerspruch dazu steht die vorgesehene Erweiterung der
Pflegeuntergrenzenvorgaben auf die großen medizinischen Bereiche der Chirurgie,
der Inneren und der Pädiatrie. Nach den Erhebungen, die die Grundlage für die
Anhaltszahlen sind, müssten 25 % aller Krankenhäuser Pflegepersonal in diesen
Bereichen aufstocken. Damit würden die Möglichkeiten der Krankenhäuser,
Pflegepersonal flexibel bei steigendem Corona-Versorgungsbedarf im Krankenhaus
umzusetzen, massivst eingeschränkt. Statt neue Pflegegrenzen einzuführen,
müssten wie im Frühjahr die Bestehenden wieder ausgesetzt werden. Deshalb der
Appell an Bundesgesundheitsminister Spahn, die für die nächsten Tage geplante
Verschärfungsverordnung nicht in Kraft zu setzen.

Wieder steigende Freihalteerfordernisse und Begrenzungen der
Krankenhausbehandlungen auf notwendige Fälle erfordern zudem schon jetzt die
finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für das gesamte nächste Jahr zu
organisieren. Wie für das laufende Jahr, muss auch für das nächste Jahr die
Erlössicherung der Krankenhäuser auf der Grundlage der finanziellen Ausstattung
der letzten Jahre abgesichert werden. Zudem muss die verkürzte Zahlungsfrist
für im Krankenhaus erbrachte Leistungen von fünf Tagen über das Jahr hinaus
fortgeführt werden. Ansonsten verlören die Krankenhäuser in hohem Umfang
Zahlungseingänge.

Auch die MDK-Prüfquote muss auf fünf Prozent begrenzt bleiben. Und dies nicht
nur, um die Kliniken vor teils haarstäubenden Prüfungen zu schützen, sondern
vor allem, um auch MDK-Personal für die dringend notwendige Arbeit in
Gesundheitsämtern freizustellen. Nach wie vor sind rund 1000 Ärzte beim MDK mit
Prüfungen beschäftigt, die in diesen Zeiten wahrlich nicht sein müssen.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 14.10.2020

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