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Krankenhäuser fordern Verantwortung der Politik bei Reformen ein

Krankenhäuser fordern Verantwortung der Politik bei Reformen ein (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 16. März auf ihrem Krankenhausgipfel in Berlin über die Zukunft der Krankenhausfinanzierung und die Lösung des Pflegepersonalmangels diskutiert. Um die flächendeckende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung auch in Zukunft
zu sichern, fordert die DKG ein Umdenken, sowohl in der Finanzierung als auch
in der sektorenübergreifenden Organisation. Die Pandemie hat gezeigt, dass das
Fallpauschalensystem deutlich reformiert werden muss, um den zukünftigen
Herausforderungen gerecht zu werden. Auch die anhaltende Problematik
ausbleibender Investitionskostenfinanzierung muss die Politik dringend angehen.
In der Versorgung müssen die Krankenhäuser ihre ambulanten Potentiale den
Patienten zur Verfügung stellen können und dürfen. Hier müssen Hürden abgebaut
werden, denn gerade in Regionen, in denen die ärztliche Versorgung im
niedergelassenen Bereich immer schwieriger wird, können Krankenhäuser die
Lücken füllen. „Doch die ambulanten Potentiale sind keine Lückenfüller. Die
Krankenhäuser brauchen die Möglichkeit, im Interesse der Patienten bislang
stationär erbrachte Leistungen zukünftig auch ambulant zu erbringen (=
ambulant-klinische Leistungen). Dazu gehören aus unserer Sicht
Krankenhausleistungen, die die Ausstattung und den multiprofessionellen
Hintergrund des Krankenhauses benötigen. Die Vergütung dieser
ambulant-klinischen Leistungen kann, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, über
Hybrid-DRGs erfolgen, die sich an der bisherigen stationären Vergütung
orientieren. Dies ist auch zugleich Chance, den sektorenübergreifenden
Versorgungsansatz zu fördern, denn Kliniken sollen mit niedergelassenen Ärzten
kooperativ zusammenarbeiten können. Das zeigt, wir sind offen und bereit für
Veränderungen. Wir fordern aber von der Politik auch Respekt und Anerkennung
für herausragende Leistungen in der Spitzenmedizin ebenso wie für die enormen
Anstrengungen bei der wohnortnahen Versorgung und dem Aufrechterhalten von
Notfallstrukturen auch im ländlichen Raum. Die großen krankenhauspolitischen
Reformen sollen in einer Regierungskommission vorbereitet und dann in einer
Bund-Länder Arbeitsgruppe abgestimmt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag.
Eine solche Regierungskommission muss vor allem den Konsens zwischen Politik,
den betroffenen Akteuren und der Gesellschaft organisieren. Denn wir haben kein
Erkenntnis-, sondern ein Konsensproblem. Wir stehen bereit für Reformen,
erwarten aber auch, dass wir an dieser geplanten Regierungskommission beteiligt
werden“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß in seiner einleitenden
Rede.

Auch die ambulante Notfallversorgung bedarf einer Reform. Für die Krankenhäuser
steht fest, dass die Sicherstellung im niedergelassenen Bereich verbleibt. Der
Grundsatz ambulant vor stationär muss und soll gelten. Um aber die ambulante
Notfallversorgung dauerhaft gewährleisten zu können, braucht es eine enge
Zusammenarbeit zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern.
„Unser Reformvorschlag setzt auf den bereits existierenden
Versorgungsstrukturen auf und entwickelt diese weiter. Wir haben vier
Zielsetzungen, im Sinne der Patienten:

Nachvollziehbare und eindeutige Strukturen, klare Verantwortlichkeiten
Qualitativ hochwertige medizinische Behandlungen
Flächendeckende, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung
Effizienter und effektiver Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel
Grundsätzlich sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) zukünftig der
Behandlungsbereich für die ambulanten Notfälle sein. INZ soll es dann an den
Krankenhäusern geben, die eine stationäre Notfallstufe nach G-BA- Beschluss
haben. Patienten durchlaufen eine standardisierte Ersteinschätzung am
gemeinsamen Tresen durch qualifizierte Mitarbeiter der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) oder des Krankenhauses. Klarheit und Definition von
Zuständigkeiten, aber auch Abgrenzung sind wesentliche Voraussetzungen für eine
gute Kooperation. Dazu haben wir ein Konzept erstellt, das klare Definitionen
beispielsweise der Zeiten, wann Portalpraxen oder Kliniken die Versorgung
übernehmen, enthält. Zudem muss die Vergütung der ambulanten Notfälle
auskömmlich sein“, so Dr. Gerald Gaß.

Dass nach der Pandemie Reformen in der Krankenhauspolitik nötig werden,
bestätigten die Vertreterinnen und Vertreter aller beteiligten Parteien und
Fraktionen. Insbesondere der anhaltende Personalmangel wird die
Gesundheitspolitik der kommenden Jahre begleiten. „Wir werden den Wettbewerb um
die jungen Menschen für die sozialen Berufe in den Krankenhäusern und damit
auch unsere Zukunftsfähigkeit verlieren, wenn die Politik in dieser
Legislaturperiode nicht handelt“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gaß.

Besonders ächzen die Krankenhäuser unter der nach wie vor hohen Bürokratielast.
Nicht nur in Zeiten des Pflegepersonalmangels und gesteigerter Ausfälle durch
Krankheit und Quarantäne ist es nicht akzeptabel, dass Krankenhausbeschäftigte
mehrere Stunden täglich für medizinisch und pflegerisch oft nicht notwendige
Dokumentationsarbeiten verbringen. Übermäßige Bürokratie und Regulierung
behindert auch die sektorenübergreifende Zusammenarbeit; gerade auch, wenn es
um die ambulanten Potentiale der Krankenhäuser geht. „Es muss aufhören, dass
Pflegekräfte ihre wertvolle Arbeitskraft stundenlang für bürokratische Arbeiten
verschwenden müssen, statt die Patientinnen und Patienten zu betreuen.“, so
Gerald Gaß.

Der Krankenhausgipfel ist das jährliche Debattenformat der Deutschen
Krankenhausgesellschaft. Bereits zum dritten Mal trafen sich Politikerinnen und
Politiker aus Bundes- und Landesebene, um mit Vertreterinnen und Vertretern aus
der Krankenhauspraxis über die krankenhauspolitischen Weichenstellungen zu
diskutieren.

Quelle: DKG, 16.03.2022

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