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Krankenhausinvestitionsprogramm 2022 RLP mit wenig Licht und viel Schatten

Krankenhausinvestitionsprogramm 2022: Höhe der Fördermittel für notwendige Neubauten und Modernisierung von Kliniken in Rheinland-Pfalz hat noch viel Luft nach oben (Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz).



„Das in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Krankenhausplanung von Staatsminister Clemens Hoch vorgestellte Investitionsprogramm 2022 zeigt leider für die Kliniken im Land nur wenig Licht, aber dafür viel Schatten,“ so das Fazit des Geschäftsführers der Krankenhausgesellschaft Andreas Wermter heute in Mainz. Die KGRP erkenne zwar die Bemühungen von Minister Hoch an, die Gesamtsumme
der Fördermittel jährlich zu erhöhen und nunmehr auch eine Baupauschale für
Ausbildungsstätten an Krankenhäusern vorzusehen. Allerdings decke die jetzt
vorgesehen Erhöhung des Investitionsvolumens um 8 Mio. Euro auf insgesamt 136
Mio. Euro nicht einmal die Inflationsrate ab, ganz zu schweigen von den
Baupreissteigerungen im hohen zweistelligen Bereich. „Auch wenn aktuell der Fokus
der öffentlichen Wahrnehmung auf dem Ukraine-Krieg liegt: Die Krankenhäuser waren
und sind in der Pandemie und auch in der aktuellen Kriegs-Krisensituation das
Rückgrat der medizinischen Versorgung. Trotz der Betonung der Politik, wie wichtig
die Krankenhäuser in der Bewältigung der Pandemie waren, werden sie in der
Investitionsförderung vernachlässigt“, so der KGRP-Geschäftsführer.
Wermter betonte, dass auskömmliche Investitionsmittel eine politische und rechtliche
Verpflichtung des Landes seien, um innovative und zukunftsfähige Strukturen im
Krankenhausbereich zu erhalten bzw. aufzubauen. Gesundheitsversorgung sei eine
öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die das Land und die Kommunen die
gesetzliche Verantwortung tragen. Wichtig sei es, auch Akzente zur Krisensicherheit in
der energetischen Versorgung von Krankenhäusern zu setzen, um z.B. eine
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen perspektivisch zu erreichen. „Auch hierzu
vermissen wir Ansätze im Investitionsprogramm“, so Wermter.
Für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen in den Krankenhäusern sei eine Anhebung
der Investitionsförderung auf ein Niveau von 8 Prozent der Gesamterlöse der
Krankenhäuser erforderlich (sogenannte Krankenhausinvestitionsquote).
„Diese erforderliche, angemessene Krankenhausinvestitionsquote wurde durch
verschiedene wissenschaftliche Expertisen bestätigt. Aktuell liegt die
Seite 2 der Pressemitteilung der KGRP vom 11.05.2022
Investitionsquote in Rheinland-Pfalz lediglich bei 2,7 Prozent“ stellt der KGRPGeschäftsführer fest.
Die KGRP fordert daher eine Anhebung der investiven Fördermittel auf 300 Mio.
Euro pro Jahr für Modernisierung und Neubauten in den Krankenhäusern in
Rheinland-Pfalz. Dies könne auch in einem Stufenplan erfolgen. Zum kurzfristigen
Abbau des bereits bestehenden massiven Investitionsstaus im Bereich
Krankenhausbau müsse darüber hinaus zusätzlich einen Sonderfonds in Höhe von
1 Mrd. Euro eingerichtet werden.
Die in den kommenden Jahren anstehenden Umstrukturierungsprozesse aufgrund des
Trends zur ambulanten Leistungserbringung, massiv steigende Preise bei Energie und
Material, Personalmangel insbesondere im ländlichen Bereich sowie der Anspruch zur
Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden medizinischen
Versorgung stellen die Krankenhäuser vor Herausforderungen, die so noch nie
dagewesen sind.
„Die KGRP sieht das Land in der Verpflichtung, die Krankenhäuser in diesem
Wandlungsprozess mit einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung zu unterstützen.
Auch wenn anzuerkennen ist, dass mit den zusätzlichen Geldern des Zukunftsfonds
und des Strukturfonds Projekte der Digitalisierung und Strukturveränderungen im
Krankenhausbereich gefördert werden und das Land die Kliniken hier sehr gut
unterstützt, bleibe das vorgelegte Investitionsprogramm 2022 leider hinter diesen
Erwartungen weit zurück“, stellt Geschäftsführer Wermter abschließend fest.
Hintergrundinformationen zur Krankenhausfinanzierung:
Die Krankenhäuser werden „dual“ finanziert. Das bedeutet, dass die Länder
gesetzlich verpflichtet sind, auskömmliche Investitionsmittel für KrankenhausNeubauten bzw. -infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten werden
von den Krankenkassen im Wesentlichen über Fallpauschalen (sog. DRG –
Diagnosis Related Groups) getragen.
Aufgrund der bundesweit sehr niedrig bemessenen Investitionsmittel von Seiten der
Länder müssen die Krankenhäuser notwendige finanzielle Mittel für die
Modernisierung ihrer Infrastruktur aus den Betriebskosten erwirtschaften. D.h., sie
müssen Gewinne erzielen, um erforderliche Investitionen zu tragen. Dies erhöht den
Druck auf das Personal und führt zu einer finanziellen Schieflage vieler
Krankenhausträger.
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ist der Dachverband der
Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen von 84 Krankenhäusern mit rund
26.000 Betten. Über 980.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in den rheinland-pfälzischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Hinzu kommen jährlich mehr als 80.000 ambulante
Operationen. Die Kliniken sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz mit
rund 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz unter
www.kgrp.de.
ViSdP: Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, 11.05.2022

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