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Krankenhauspflege mit neuer Personalbemessung

Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden (Bundestag).



Mit einem Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung will die Bundesregierung Verbesserungen in dem Sektor erreichen. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876) sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet
werden.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments
zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt
werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.

Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der
Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der
Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung
Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die
Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.

Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit
verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden
Stationen verfügt, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Für
die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte
in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell,
heißt es in der Vorlage.

Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der
Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei
Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden.

Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler
Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur
stärker zu verbreiten.

Quelle: Bundestag, 11.10.2022

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