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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz KHPflEG Referentenentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 224 kB).



Der Krankenhausbereich wird im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2025 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit unterschiedlichen Maßnahmen adressiert. Neben der hierbei vorgesehenen Regierungskommission, die im Laufe der Legislaturperiode Empfehlungen für zentrale Reformen für eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorlegen wird, besteht im Krankenhausbereich kurzfristiger Regelungsbedarf, der sich teilweise ebenfalls aus dem Koalitionsvertrag ergibt und mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf aufgegriffen wird.

Im Koalitionsvertrag wurde insbesondere vereinbart, zur verbindlichen
Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR
2.0) kurzfristig als Übergangsinstrument einzuführen. Für die Qualität der
Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den
Krankenhäusern ist eine angemessene Personalausstattung
in der Pflege im Krankenhaus essentiell. Gute Rahmenbedingungen für die Pflege
im Krankenhaus und eine hochwertige pflegerische Versorgung sind zu
gewährleisten. Um die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu
verbessern, soll der für eine bedarfsgerechte
Pflege am Bett erforderliche Personaleinsatz auf bettenführenden Stationen der
Somatik
angesichts der fortwährenden angespannten Personalsituation in der Pflege im
Krankenhaus durch ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung sichergestellt
und unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0
Vorgaben zur Personalbesetzung festgelegt werden.
[...]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 11.08.2022

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