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Krankenhausreform braucht sachliche Debatte und gesellschaftlichen Kompromiss

Zügiger Einstieg in die Reform-Agenda, aber auch kurzfristige Finanzhilfen (Pressemeldung).



Die AKG-Kliniken begrüßen die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern für einen abgestimmten Einstieg in den Gesetzgebungsprozess zur
Krankenhausreform. Die vorliegenden Reformideen sind ganz überwiegend nicht
neu. Durch die Regierungskommission wurde daraus ein systemisches Konzept mit
anreizgerechten Instrumenten als Arbeitsgrundlage. Auf dieser Basis können
bestehende Reformen der Bundesländer systematisch integriert und
bundeseinheitlich weiterentwickelt werden. Natürlich braucht es hierzu weiterer
Konkretisierungen und Kompromisse. Insofern ist die Berücksichtigung von
Eckpunkten aus der Gesundheitsministerkonferenz und die weitere Begleitung
durch die Regierungskommission eine neue aber unterstützenswerte
Vorgehensweise. Das die Vorschläge der Regierungskommission für die Arbeit in
der Krankenhäusern ganz konkret bedeutet und wie die Vorschläge bei den
Krankenhäsern ankommen erläutert unser Geschäftsführer, Nils Dehne, in einer
Sonderfolge unseres Podcast Politik trifft Wirklichkeit. Den Podcast finden sie
in unserer Mediathekt.

Eine kurzfristige Sicherung der wirtschaftlichen Situation in den
Krankenhäusern und die notwendigen Investitionsmittel für den Umbau der
Strukturen sind selbstverständlich zwingend erforderlich, dürfen jedoch die
inhaltliche Auseinandersetzung über eine nachhaltig tragfähige Versorgung nicht
überdecken. Unabhängig von den bereitgestellten Finanzmittel aus öffentlichen
Haushalten werden wir aufgrund des Personalmangels schon mittelfristig nicht in
der Lage sein, die bestehenden Versorgungsstrukturen und Versorgungsprozesse in
gewohnter Art und Weise fortzuführen. Insofern ist ein schrittweiser Einstieg
in die Reformagenda geboten. Die ersten Maßnahmen könnten nach dem heute
vorgestellten Zeitplan bereits Anfang 2024 wirksam werden. In einem ersten
Schritt sollten unbedingt bundeseinheitliche Versorgungsstufen definiert
werden, die durch eine Strukturpauschale entsprechend der jeweiligen
Strukturanforderungen je Stufe gestärkt werden. Diese Vorgehensweise ist
bereits im Rahmen der Notfallstufen etabliert und wäre kurzfristig durch den
Bund umsetzbar. Gleichzeitig schafft diese Vorgehensweise Anreize in den
Bundesländern, die Strukturen entsprechend der Versorgungsstufen umzubauen und
gibt den Krankenhäusern eine klare Perspektive für ihre jeweilige
Versorgungsrolle in einem zukünftigen System aus Versorgungsstufen und
Leistungsgruppen.

Quelle: Pressemeldung, 06.01.2023

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