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Krankenhausreform in Sachsen-Anhalt bringt Anpassungen im Klinikmarkt

Sachsen-Anhalt muss seine Krankenhausplanung an die Reform des Bundes anpassen (MDR).



Im ländlich geprägten Sachsen‑Anhalt mit einer alternden Bevölkerung, steigendem Behandlungsbedarf und Fachkräftemangel sind die Anpassungen an die Krankenhausreform des Bundes besonders schwierig. Landesweit gibt es 44 Krankenhäuser an 53 Standorten.
Die Regierungskoalition hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem künftig genauer geregelt werden soll, welche Klinik welche Leistungen erbringen muss. Außerdem muss die Krankenhausplanung an die Bundesreform angepasst werden.
Neu ist, dass die Planung nicht mehr nur nach Fachgebieten, sondern auch nach Leistungsgruppen erfolgt, sodass Krankenhäuser nur noch die Leistungen anbieten dürfen, für die sie ausreichend Personal, Technik und Erfahrung haben.
Weiterhinsieht der Entwurf vor, in ländlichen Regionen Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, die neben stationärer auch erweiterte ambulante Versorgung leisten können, um die Grundversorgung zu stärken.
Die Planaufstellung soll in einem einheitlicheren Verfahren getroffen, alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf im Einzelfall geändert werden; das Gesetz schafft damit mehr Verbindlichkeit, Qualitätsorientierung und stärkt die Steuerung durch das Land.
Die Reaktionen der Träger sind zurückhaltend bis kritisch: Helios sieht sich gut vorbereitet, andere fordern eine faire Mittelverteilung, Ameos betont die Notwendigkeit ausreichender Finanzierung, und die Krankenhausgesellschaft hält eine abschließende Bewertung der Mittelwirkungen derzeit noch nicht für möglich.
Der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen.

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