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Krankenhausreform ohne starre Schablonen

Flexibilität bei der geplanten Krankenhausreform zulassen (Bundesärztekammer).



Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat an Bund und Länder appelliert, mehr Flexibilität bei der geplanten Krankenhausreform zuzulassen. Wichtig seien deshalb Öffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen für die Länder. „Mit ihnen können die bundesweiten Vorgaben zu den Versorgungsstufen auf die
Gegebenheiten vor Ort angepasst und sinnvolle regionale Strukturen erhalten werden“, betonte er nach den gestrigen Bund-Länder-Beratungen zur Reform
gegenüber der Rheinischen Post (24.02.2023).

Als Orientierungs- und Zielperspektiven für die Krankenhausstrukturen seien die
geplanten Versorgungsstufen sicherlich geeignet. „Starre Bundes-Schablonen“
würden jedoch am Ende mehr schaden als nützen.

Gut und richtig sei außerdem der Entschluss des Bundesgesundheitsministeriums,
eine Auswirkungsanalyse der geplanten Reform in Auftrag zu geben, um die in
ihren Grundzügen richtigen Vorschläge der Regierungskommission klug
auszugestalten. Entscheidend sei dabei, sorgfältig zu agieren statt schnell und
überstürzt.

„Dazu gehört auch, die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse abzuwarten und auf
dieser Grundlage gemeinsam mit den Akteuren aus der Patientenversorgung eine
wirklich praxistaugliche und nachhaltige Krankenhausreform auf den Weg zu
bringen“, so Reinhardt.

Quelle: Bundesärztekammer, 24.02.2023

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