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Krankenhausreform: Vergütung in Kliniken sachgerecht reformieren

Positionspapier: Betriebskrankenkassen fordern Berücksichtigung von Eckpunkten bei Umsetzung der Reform (BKK Dachverband, PDF, 350 kB).



Über die Notwendigkeit einer Reform der stationären Versorgung und Vergütung herrscht eine bemerkenswerte, allgemeine Einigkeit in Kreisen der Politik, Medizin und in den Verbänden. Über die Ausrichtung, den Umfang und die Vorgehensweise in Bezug auf eine Reform gibt es hingegen heftigen Streit.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat mit ihrer dritten Stellungnahme Empfehlungen für eine
grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgestellt und damit wichtige
Impulse gesetzt. Mit der Realisierung der Vorschläge bietet sich so endlich die
große Chance, nachhaltig die notwendige Strukturreform der deutschen
Krankenhauslandschaft anzugehen.

Betriebskrankenkassen fordern Berücksichtigung von Eckpunkten bei Umsetzung der
Reform

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen sind bei der Umsetzung der Empfehlungen
jedoch wichtige Eckpunkte zwingend zu berücksichtigen. Diese hat der
Dachverband in einem Positionspapier zusammengefasst. Für alle Beteiligten muss
klar sein, dass ein Hinauszögern der Reform eine ungesteuerte Strukturanpassung
zur Folge haben wird. Dies gilt es unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Aspekte im Sinne einer optimalen, qualitativ hochwertigen Patientenversorgung
unbedingt zu verhindern.

Direkte Einbindung der gesetzlichen Krankenkassen ist unerlässlich

Die Krankenkassen sind in alle Belange der Reform, das heißt Konzeption,
Durchführung undEvaluation, in gestaltender Rolle miteinzubeziehen.

Der große Wurf ist nötig – Notfallversorgung und Investitionsfinanzierung nicht
zurückstellen

Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ausschließlich im Bereich der
Betriebskostenfinanzierung vorzunehmen, ohne für die Kliniken eine ausreichende
Investitionskostenfinanzierung sicherzustellen, löst die tatsächlichen Defizite
der Krankenhausfinanzierung nicht nachhaltig.

Erfolg der Reform hängt an der verpflichtenden Umsetzung bundeseinheitlicher
Regularien

Es müssen bundesweit einheitliche Kriterien existieren, die eine einheitliche
Vorgehensweise in den Ländern garantieren. Hierzu bilden einheitliche
Strukturvoraussetzungen für die Einstufung der Krankenhäuser und die Vergabe
der Leistungsgruppen die Grundlage.

Abfinanzierung des Vorhaltebudgets muss aufwandsarm und leistungsbezogen
erfolgen

Das Vorhaltebudget sollte im Rahmen der bestehenden Abrechnungsmechanismen
durch einen leistungsbezogenen Zuschlag abfinanziert werden. Dies ermöglicht
wie bisher einen einfachen und aufwandsgerechten Einbezug von GKV, PKV und
allen sonstigen Kostenträgern und vermeidet wettbewerbsrelevante Verwerfungen
zwischen den Krankenkassen.

An der ausgabenneutralen Umsetzung der Reform festhalten

Die Regierungskommission sieht zur Finanzierung der Vorhaltevergütung eine
Absenkung der DRG-Fallpauschalen im notwendigen Umfang vor, um eine für die
Kostenträger ausgabenneutrale Umsetzung der Reform zu ermöglichen. An dieser
Ausgabenneutralität ist zwingend festzuhalten. Zudem sollte die Politik die
Auswirkungen der Krankenhausreform künftig imBlick behalten und diese
fortlaufend evaluieren.

Quelle: BKK Dachverband, 07.03.2023

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