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Krankenhausstrukturwandel: Was erwarten Versicherte von einer guten Krankenhausversorgung? mydrg.de





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Krankenhausstrukturwandel: Was erwarten Versicherte von einer guten Krankenhausversorgung?

Umfrageergebnisse zum Krankenhausstrukturwandel: Was erwarten Versicherte von einer guten Krankenhausversorgung? (VdEK, PDF, 1,2 MB).



Wie stellen sich gesetzlich Krankenversicherte eine gute Krankenhausversorgung vor? Und was denken sie über strukturelle Veränderungen in der Krankenhausversorgung? Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa dazu mit einer Umfrage beauftragt, die im
November/Dezember 2019 bei 1.001 gesetzlich Krankenversicherten ab 18 Jahren
durchgeführt wurde. Der vdek stellte die zentralen Ergebnisse auf einer
Pressekonferenz in Berlin vor.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, fasste zusammen: „Ganz wichtig
ist es, die Bevölkerung über den notwendigen Krankenhausstrukturwandel
umfassend zu informieren. Es geht nicht darum, den Menschen die Grundversorgung
zu nehmen, sondern die Qualität der Versorgung durch Konzentration und
Spezialisierung zu verbessern.“ Auch wenn die Menschen kein sehr
differenziertes Bild über die Qualität der Versorgung hätten, sie erwarten gut
versorgt zu werden und sind dafür auch bereit, längere Fahrzeiten in Kauf zu
nehmen. Die Umfrageergebnisse zeigten zudem, dass die niedergelassenen Haus-
und Fachärzte eine herausragende Stellung bei der Steuerung der Patientenströme
und der Wahl eines Krankenhauses haben. Ärzten und Patienten fehlten derzeit
noch gut aufbereitete und verständliche Informationen - einrichtungsbezogen,
vergleichend und indikationsbezogen - über die Qualität der stationären
Versorgung. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTIG) müsse das vom Gesetzgeber geforderte
„G-BA-Qualitätsportal“ daher rasch umsetzen. Auch müsse bei planbaren
Eingriffen auf die Möglichkeit von einer ärztlichen Zweitmeinung hingewiesen
werden.

Strukturelle Reformen im Krankenhausbereich rasch einleiten
Elsner forderte die Politik auf, in 2020 rasch strukturelle Reformen im
Krankenhausbereich auf den Weg zu bringen. „Vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels und der Spezialisierung der Medizin brauchen wir
dringend einen Konzentrations- und Spezialisierungsprozess. Dieser muss in den
Ballungsgebieten zu größeren aber weniger Standorten durch Konzentration
führen. In ländlichen Regionen müssen kleinere Krankenhäuser zur
ambulant-stationären Basisversorgung umgewidmet werden“, so Elsner. Denn es sei
in Anbetracht knapper Personalressourcen und knapper finanzieller Mittel
(unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder) nicht sinnvoll, an
jedem der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland hochspezialisierte
Krankenhausstrukturen vorzuhalten. Diese seien dann entweder nicht ausgelastet,
oder die Versorgung werde gefährdet durch unnötige Operationen, nicht
ausreichende Qualität oder Fehlversorgung. Am Beispiel des Pflegepersonals
zeige sich dieses Problem sehr deutlich. So ist die Zahl des Pflegepersonals in
den letzten zehn Jahren um fast 45.000 gestiegen. Das gilt auch für die
Auszubildenden in der Pflege (Anstieg um fast 40.000 Ausbildungsplätze). Aber
die Pflegekräfte verteilen sich auf zu viele Krankenhäuser. Im OECD-Vergleich
(2017) liegt Deutschland bei den Betten, Pflegekräften und Fällen pro Einwohner
deutlich an der Spitze im internationalen Vergleich. „Pflegeförderungsprogramme
alleine werden nicht ihre Wirkung entfalten, wenn man nichts an den Strukturen
verändert“, so Elsner.

Dieser Konzentrationsprozess müsse durch eine qualitätsorientierte
Krankenhausplanung über die Grenzen der Bundesländer hinweg erfolgen und an dem
Bedarf in der Bevölkerung ausgerichtet werden, erklärte Elsner. Auch das
DRG-Vergütungssystem müsse dafür angepasst werden und den Strukturwandel
befördern, etwa durch stärkere Differenzierung von Basis-, Schwerpunkt- und
Spezialversorgung. Dazu gehöre es auch, Fehlanreize zur Mengenausweitung zu
beseitigen.

Die Forsa-Ergebnisse und Interpretationen im Einzelnen

1) Ganz allgemein betrachtet, schätzen die Menschen die Qualität der
Krankenhäuser überwiegend
positiv ein. 61 Prozent der Befragten sagen, die Versorgung sei qualitativ sehr
gut oder eher gut, 30
Prozent dagegen sprechen von mittelmäßig, sechs Prozent von eher schlecht bzw.
von sehr schlecht.
Menschen, die schon einmal in den letzten zehn Jahren selbst zur „Behandlung im
Krankenhaus“ waren,
bewerteten diesen Aufenthalt überwiegend positiv. 56 Prozent waren sehr
zufrieden, 38 Prozent eher
zufrieden, fünf Prozent dagegen eher unzufrieden bzw. nur ein Prozent sehr
unzufrieden. Die
Menschen vertrauen also auf die gute qualitativ hochwertige Versorgung, und ich
will ergänzen: Sie
müssen auch darauf vertrauen dürfen! Zudem ist diese Beurteilung auch als
Wertschätzung für unser
Gesundheitssystem und für die dort arbeitenden Ärzte und Pflegekräfte zu
verstehen.
2) Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung nehmen die Patienten sehr wohl
wahr, dass es
Qualitätsunterschiede zwischen den Krankenhäusern gibt. Die qualitativen
Unterschiede schätzen 26
Prozent als sehr groß, 43 Prozent als eher groß, 24 Prozent als eher gering und
zwei Prozent als so gut
wie nicht vorhanden ein. Auch stimmen die Menschen der Aussage zu, dass es
vorkommt, dass aus
medizinischer Sicht unnötige Operationen durchgeführt werden. So sagen hier 37
Prozent, dass so
etwas häufig vorkommt, 36 Prozent sagen, dass es manchmal vorkommt, 19 Prozent
sagen selten oder
nie. Auch hier gibt es wieder deutliche Altersdifferenzen, insbesondere bei den
ab 45-Jährigen. Die
Fehlversorgung wird also in der Bevölkerung als Problem wahrgenommen.
Allerdings weniger im Falle
der eigenen Betroffenheit. 92 Prozent der Befragten, die schon einmal eine
Operation erhalten haben,
glauben nicht, dass ihre Operation unnötig war.
3) Als Informationsquellen für die Wahl eines Krankenhauses setzen Patienten
vor allem auf das
persönliche Gespräch mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, in der
Forsa-Befragung waren das
93 Prozent der Befragten, gefolgt von Gesprächen mit Angehörigen, Freunden oder
Bekannten (77
Prozent). 51 Prozent der Befragten würde sich auch über Informationen der
Krankenkassen bzw. über
andere Portale im Internet informieren. Die niedergelassenen Haus- und
Fachärzte nehmen damit eine
herausragende Stellung bei der Steuerung der Patientenströme und der Wahl eines
Krankenhauses ein.
Hier muss die gemeinsame Selbstverwaltung die Ärzte noch stärker unterstützen
und sie in die Lage
versetzen, ihre Patienten in Bezug auf die Notwendigkeit von Operationen und
über Qualitätsaspekte
bei der Wahl des Krankenhauses (Mindestmengen, Abschneiden der Krankenhäuser
bei der externen
und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung etc.) umfassend zu informieren.
Die Qualitätsberichte
der Kliniken sind hier ein guter Ansatz. Sie stehen den Ärzten und Patienten
auch zur Verfügung, aber
sie sind für diesen Zweck noch nicht hinreichend indikationsbezogen aufbereitet
und zu wenig
verständlich. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTIG) hat im
2
Januar 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten ein
sogenanntes G-BAQualitätsportal zu entwickeln, das einrichtungsbezogene,
vergleichende und indikationsbezogene
Übersichten über die Qualität der stationären Versorgung enthalten soll. Dies
sollte nun rasch –
zielgruppenbezogen - umgesetzt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für die
Patienten selber, die
sich informieren wollen. Für Nichtmediziner ist die komplexe Beurteilung von
medizinischer
Behandlung und Qualität nahezu unmöglich. Hier müssen die Patienten und deren
Angehörige mehr
Unterstützung und Hilfe bekommen.
4) Medizinische Behandlungsqualität wird als Entscheidungskriterium bei der
Wahl eines
Krankenhauses nur wenig differenziert in Betracht gezogen. Sehr wichtig bzw.
wichtig sind den
Menschen die Sauberkeit und Hygiene (98 Prozent), die allgemeine Empfehlung des
Haus- und
Facharztes (92 Prozent), und der Ruf des behandelnden Arztes oder Krankenhauses
mit jeweils 84
Prozent. Die Größe des Krankenhauses spielt bei der Wahl der Krankenhäuser eine
weniger wichtige
oder gar keine Rolle (74 Prozent), ebenso wenig das Abschneiden in
Bewertungsportalen (62 Prozent).
Qualitätsberichte der Kliniken finden immerhin 65 Prozent sehr wichtig oder
wichtig. Diese eher
undifferenzierte Betrachtungsweise interpretieren wir so, dass die Menschen mit
der Beurteilung bzw.
Heranziehung wichtiger Qualitätskriterien mehr oder weniger überfordert sind,
bzw. unterschiedliche
Bedürfnisse miteinander konkurrieren.
5) Dies zeigt sich auch hinsichtlich der Größe eines Krankenhauses. Es wird
zwar der Aussage eher
zugestimmt, dass große Krankenhäuser eine bessere Geräteausstattung (78
Prozent) und mehr
hochqualifiziertes Personal haben (51 Prozent); dies gilt auch für die Aussage,
dass die Menge der
durchgeführten Operationen die Qualität verbessert (76 Prozent der Befragten
bestätigen dies). Diese
Aussagen konkurrierten aber mit negativen Aussagen zu Großkliniken, wie zum
Beispiel größere
Anonymität (76 Prozent) und weniger Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten.
6) Es bestätigt sich erneut, dass die Menschen durchaus bereit sind, bei
planbaren Operationen (zum
Beispiel Hüft-Operationen) eine längere Fahrzeit in Kauf zu nehmen, um ein
spezialisiertes
Krankenhaus aufzusuchen und damit qualitativ besser versorgt zu sein. Hier ist
ein Bewusstsein für
bessere Qualität vorhanden. 88 Prozent würden bis zu einer Stunde oder mehr
Fahrzeit einplanen.
Dabei gibt es leichte Abweichungen bei der ländlichen und städtischen
Bevölkerung und altersbedingte
Unterschiede (Jüngere würden längere Fahrzeiten in Kauf nehmen als Ältere).
7) Die ärztliche Zweitmeinung kann für die Patienten bei der
Entscheidungsfindung für oder gegen eine
Operation eine wertvolle Hilfe sein. Von 382 Befragten, bei denen in den
letzten Jahren schon mal eine
planbare Operation durchgeführt wurde, gaben 26 Prozent an, dass sie
tatsächlich eine ärztliche
Zweitmeinung eingeholt haben. Davon gab der überwiegende Teil an (81 Prozent),
dass dies hilfreich
für die Entscheidungsfindung war. Durch das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene
GKVVersorgungsstärkungsgesetz hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag,
festzulegen, für welche
planbaren Eingriffe der Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht, und welche
Qualitätsanforderungen
die jeweiligen Ärzte erfüllen müssen. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch für
die Versicherten
besteht derzeit bei dem Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie,
Tonsillotomie) und
bei der Gebärmutterentfernung (Hysterektomie). Das Zweitmeinungsverfahren bei
der
3
Schulterarthroskopie wird in Kürze starten, für weitere drei Indikationen
laufen derzeit die Beratungen.
Zusätzlich bieten viele Ersatzkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen
als Satzungsleistung
oder in Selektivverträgen an, zum Beispiel bei Eingriffen an Hüfte, Schulter
oder Rücken.
Wir halten es daher für wichtig, das Zweitmeinungsverfahren weiter auszubauen.
Unabhängig davon
hat jeder Patient natürlich prinzipiell die Möglichkeit, sich bei einem anderen
Arzt eine zweite Meinung
einzuholen.
8) Im Notfall müssen sich die Bürger darauf verlassen können, gut, schnell und
auf der richtigen Ebene
versorgt zu werden. Kennen die Menschen die beiden bundeseinheitlichen
Rufnummern 112 für akute
Notfälle (Feuerwehr, Rettungsdienst) sowie die 116 117 für nicht
lebensbedrohliche Erkrankungen
(ärztlicher Bereitschaftsdienst)? Während dies bei der Rufnummer 112 bei 92
Prozent der Befragten der
Fall ist, gilt dies für die 116 117 mit 29 Prozent noch nicht. Hierbei ist
allerdings zu berücksichtigen,
dass die 116 117 erst im Jahre 2012 eingeführt wurde, die 112 dagegen schon
seit 1973 besteht. Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist derzeit sehr engagiert dabei, die
bundesweit einheitliche
Rufnummer 116 117 in der Bevölkerung bekannter zu machen. Wir halten in diesem
Kontext die Pläne
von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für richtig, die beiden Rufnummern als
gemeinsames
Notfallleitsystem (GNL) zu erhalten, aber stärker digital zu vernetzen.
Innerhalb des GNL sollte nach
einheitlichen Vorgaben entschieden werden, ob eine Notfallversorgung vor Ort,
eine Fahrt mit dem
Rettungswagen ins Krankenhaus, eine telemedizinische Behandlung oder ein
Hausbesuch durch einen
ärztlichen Bereitschaftsdienst sinnvoll ist. Auch die geplante Errichtung von
gemeinsam von
niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten betriebenen Integrierten
Notfallzentren an
Krankenhäusern für die Notfallversorgung halten wir für richtig. Denn die
Menschen wünschen sich
eine zentrale Anlaufstelle.

Quelle: VdEK, 14.01.2020

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