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Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren Sondergutachten 83

Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren Sondergutachten 83 / Gutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB (Monopolkommission, PDF, 3,7 MB).



Die Aufgaben der Krankenhausplanungen in den Ländern sollten klarer und wirksamer auf die Versorgungssicherstellung ausgerichtet werden. Die duale Krankenhausfinanzierung sollte neu strukturiert werden, in weiterentwickelte Fallpauschalen und von den Ländern steuerbare Vorhaltezuschläge. Patientinnen
und Patienten sollten mehr Möglichkeiten erhalten, die medizinische Versorgungsqualität von Krankenhäusern zu vergleichen.

Die Monopolkommission hat Analysen und konkrete Empfehlungen zur geplanten
Krankenhausreform veröffentlicht. Das Sondergutachten mit dem Titel
„Krankenhausversorgung
nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ hat sie
heute dem
Bundesminister für Gesundheit, Professor Karl Lauterbach, übergeben.

„Die Bundesregierung hat mit der geplanten Krankenhausreform den richtigen Weg
beschritten. Nun muss es gelingen, Wettbewerb und Krankenhausplanung richtig
auszutarieren, um
dem Bedarf der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden und
qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gerecht zu werden. Dabei ist es
auch wichtig, die Transparenz der Geldflüsse, aber auch der Krankenhausqualität
im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“, so der Vorsitzende der
Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.
Bedarfsplanung verbessern und Zusatzbedarfe ausschreiben
Wo zukünftig welcher Versorgungsbedarf entsteht, können Behörden nur sehr
eingeschränkt
planen. Die derzeit praktizierte Abstimmung zwischen Planung und Krankenhäusern
kann
auch zu Nachteilen für die Patientinnen und Patienten führen, wenn dadurch
Wettbewerb
eingeschränkt wird und Auswahlalternativen wegfallen. Eine Bedarfsdeckung lässt
sich zielsicherer erreichen, wenn Krankenhäuser darin gestärkt werden, ihre
Leistungen eigenständig
an den Versorgungsbedarf anzupassen. Die Aufgaben der Planung sollten
demgegenüber darauf konzentriert werden, die Versorgung flächendeckend
sicherzustellen. Statt das Versorgungsangebot vollumfänglich vorzuplanen,
sollten die Länder Anforderungen an den Mindestversorgungsbedarf eindeutiger
spezifizieren, indem sie eine Sicherstellungsgrenze ausweisen.
Für den Fall, dass diese unterschritten wird, sollten die Planungsbehörden die
Möglichkeit erhalten, Zusatzbedarfe bis zur berechneten Sicherstellungsgrenze
auszuschreiben.

Finanzierung neu ordnen, Sicherstellungszuschläge richtig umsetzen
Krankenhäuser werden heute vorwiegend über Fallpauschalen finanziert, die von
den Krankenkassen gezahlt werden, und zu einem geringeren Anteil über
Investitionsmittel der Länder.
Das System der Fallpauschalen ist intransparent und nicht konsequent
ausgestaltet. Zugleich
können solche Krankenhäuser, die ein bedarfsnotwendiges Versorgungsangebot
bereitstellen, nicht gezielt unterstützt werden. Deshalb bedarf es der
Einführung sog. Vorhaltezuschläge als neues Finanzierungsinstrument. Diese
Zuschläge sollten gezielt die Bedarfsdeckung finanzieren und müssen dazu von
den Bundesländern auf den dortigen Bedarf angepasst werden können. Das
Fallpauschalensystem sollte demgegenüber zukünftig durch einen
wissenschaftlichen Beirat weiterentwickelt werden. Insgesamt sollen so die
Finanzierungsmittel zielgenauer und zugleich wettbewerbskompatibler verteilt
werden.
Transparenz über Krankenhausqualität verbessern
Patientinnen und Patienten entscheiden mit der Wahl eines Krankenhauses über
die bevorzugte Versorgungsqualität. Damit diese Entscheidungen die Qualität
verbessern, sollten mehr
Qualitätsinformationen zur Verfügung stehen. Deshalb sollten die
Krankenversicherungen
verpflichtet werden, die Versicherten bei der Auswahl eines Krankenhauses zu
beraten. Zu
diesem Zweck könnten sie zukünftig häufiger auch eigene Daten auswerten.
Daneben liegen
auch Qualitätsinformationen aus der zentralen Qualitätssicherung vor, an der
sich Krankenhäuser gesetzlich beteiligen müssen. Bisher entscheiden jedoch die
Krankenhäuser – über den
Gemeinsamen Bundesausschuss – über die Ausgestaltung der eigenen
Qualitätskontrolle mit.
Dem Bundesminister für Gesundheit wird deshalb empfohlen, auch eigene
Expertisen zur
Weiterentwicklung der Qualitätssicherung einzuholen.
Leistungsgruppenkonzepte in der Krankenhausplanung nutzen
Auch die Planungsbehörden sind in der Pflicht, eine eigene Qualitätssicherung
zu betreiben.
In vielen Landesbehörden mangelt es jedoch an der personellen Ausstattung sowie
an Qualitätssicherungskonzepten, die mit dem Wettbewerb vereinbar sind. Eine
wichtige Rolle spielen
heute Versorgungsstufenkonzepte, die jedoch den Nachteil haben, den
Qualitätswettbewerb einzuschränken. Vorzuziehen wäre die nun in
Nordrhein-Westfalen erstmals angewendete Planung auf Basis sog.
Leistungsgruppen. Bei zweckmäßiger Anwendung lässt das Konzept den
Krankenhäusern mehr Möglichkeiten, ihr Angebot im Wettbewerb auf den Bedarf
anzupassen.
Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die
Regierung und
die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des
Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Die Monopolkommission besteht aus
fünf Mitgliedern, die auf
Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden.
Vorsitzender der
Monopolkommission ist Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M

Quelle: Monopolkommission, 30.05.2022

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